Kanada hat eine Grenze überschritten, um die andere Sperrverfügungen bisher nur herumgekreist sind. Am 3. Juli 2026 unterzeichnete Bundesrichter Southcott eine Anordnung (Aktenzeichen T-1127-26), die die größten Internetanbieter des Landes zwingt, 13 Piraterie-Marken zu sperren, darunter 123Movies und FMovies. Neu ist nicht die Sperrliste selbst. Neu ist die Klausel, mit der Rechteinhaber zwei Jahre lang neue Domains nachtragen können, ohne je wieder vor einen Richter zu treten.
Wer geklagt hat und welche Provider sperren müssen
Den Antrag stellte eine Koalition kanadischer Sender und Hollywood-Studios: Rogers, TVA, Netflix, Disney und Warner Bros. Umsetzen müssen ihn Bell, Rogers, Telus und TekSavvy, die die genannten Ziele für ihre Kunden filtern. Die Startliste ist im internationalen Vergleich bescheiden, 13 Domains plus fünf Subdomains, und sie deckt zwei sehr unterschiedliche Welten der Piraterie ab.
- IPTV-Dienste: Apollo Group TV, Diablo IPTV, GLO TV, IPGuys, Jio TV und Smart4K/Platinum.
- Streaming-Seiten: 123Movies, Cineby, FMovies, HydraHD, Putlocker, TheTVApp und WatchSeries.
- Laufzeit: zwei Jahre, die Liste darf alle 10 Werktage aktualisiert werden.
Was "Expanded Scope" wirklich bedeutet
Der Begriff klingt nach Verfahrensdetail, und genau deshalb ist er wichtig. Die Klausel zum erweiterten Anwendungsbereich erlaubt es Rechteinhabern, die Sperre auf "ähnlich rechtsverletzende Plattformen unter anderen Marken" auszudehnen, über die vor Gericht nie verhandelt wurde. Für ein neues Ziel genügt eine eidesstattliche Versicherung mit vier Punkten: die unerlaubte Verbreitung ist alleiniger oder überwiegender Zweck, der Dienst arbeitet wie die benannten Angebote, er ist aus Kanada erreichbar, und sein Betreiber wurde sieben Tage vorher informiert. Widerspricht kein Provider binnen fünf Werktagen, tritt die aktualisierte Liste automatisch in Kraft. Ohne Anhörung, ohne richterliche Freigabe.
Von GoldTV zur automatischen Piraterie-Sperre
Kanadas erste Sperranordnung, der GoldTV-Fall von 2019, nannte konkrete Domains und sonst nichts. Zog ein Betreiber auf eine neue Domain um, mussten die Rechteinhaber erneut vor Gericht. Spätere Anordnungen gegen Soap2Day und Stream-Ripper erlaubten Aktualisierungen, doch jede Runde musste ein Richter abzeichnen. Diese Anordnung nimmt das Gericht erstmals vollständig aus der Schleife, und genau darauf zielten die Antragsteller: Piraterie-Betreiber tauchen binnen Stunden unter neuem Namen wieder auf, ein Verfahren dauert Monate.
Dieselbe Logik hat anderswo bereits gewirkt. Britische Gerichte gingen voran, als ein Richter Hollywood-Studios eine beispiellose Omnibus-Sperrverfügung gewährte, die auch noch unbekannte Ziele erfasst. Kanada hat das Modell übernommen und die richterliche Kontrolle dabei stärker gelockert als die britische Vorlage.
Sperren greifen weiter, Gerichte bleiben uneins
Zwei Dinge passieren gleichzeitig: Die Anordnungen klettern die Internet-Schichten hinauf, und auf jeder Stufe gibt es Widerstand. In Europa zog ein belgisches Gericht Infrastrukturkonzerne in die Maschinerie, als es Cloudflare und Google zur Sperrung von Piraten-IPTV verpflichtete, den öffentlichen DNS aber verschonte. Frankreich ging noch eine Ebene höher: Ein Pariser Gericht wies fünf große VPN-Anbieter an, Piraten-Streams zu sperren. Die Richtung ist aber nicht eindeutig: Bulgariens oberstes Gericht entschied, dass breite Sperren von Piratenseiten rechtlich unmöglich sind.
Die kanadische Anordnung hat durchaus Grenzen. Sie ist an den Katalog der Antragsteller gebunden und nicht an Rechte, die diese später erwerben, und Betreiber müssen vor der Filterung benachrichtigt werden. TekSavvy, der kleinste Provider auf der Liste, hat den Antrag formal nicht bekämpft, sich zum Prinzip aber deutlich geäußert und Sperranordnungen als "schweren Verstoß gegen die Netzneutralität und eine fundamentale Veränderung unserer Arbeit als Provider" bezeichnet.
Warum Kanadier das Kleingedruckte lesen sollten
Gesperrt wird per DNS- und IP-Filterung, und beides sind grobe Werkzeuge. Wird eine Domain am Resolver gefiltert, verschwindet alles, was unter diesem Namen läuft, inklusive Subdomains und Diensten ohne jeden Bezug zum Streit. Kommt eine Liste hinzu, die alle 10 Werktage wachsen kann, ohne dass ein Richter die Belege prüft, wächst der Raum für stille Fehler mit. Das Widerspruchsfenster gehört den Providern, nicht den Nutzern oder den betroffenen Seiten, und Provider haben wenig kommerziellen Grund, um jeden Eintrag zu streiten.
Das alles trifft ein Land, das ohnehin schon anzieht. Ottawa drängte im Frühjahr auf Zugriff auf Verschlüsselung, und Bill C-26 drängte Signal und mehrere VPN-Dienste aus dem kanadischen Markt. Ein Staat, der gleichzeitig automatische Sperren ausweitet und verschlüsselte Werkzeuge einschränkt, sagt seinen Nutzern einiges über die nächsten Jahre.
Für normale Kunden geht es nicht um Piraterie, sondern um Kontrolle über die eigene Verbindung. Die Filterung des Zugangsanbieters wirkt auf den Verkehr, den er sehen kann. Genau deshalb tauchen verschlüsselte Tunnel und unabhängiges DNS in diesen Verfahren immer wieder auf, und genau deshalb zielt die Durchsetzung inzwischen auch auf diese Schichten. Wer Peer-to-Peer für völlig legale Dateitransfers nutzt, hat guten Grund zu verstehen, wie P2P-Verkehr und Privatsphäre tatsächlich zusammenhängen, bevor die Sperrliste des Providers ihr nächstes automatisches Update bekommt.
Zum Thema: ein französisches Gericht hält 197.000 Euro wegen DNS-Tipps eingefroren.