Quad9 erwägt Rückzug aus Frankreich, statt für beIN Piraten-Streams zu sperren

05.10.2026 4 Min. 7

Quad9, die Schweizer Non-Profit-Stiftung hinter dem öffentlichen DNS-Resolver 9.9.9.9, erwägt einen Rückzug aus Frankreich, statt für beIN Sports illegale Sport-Streams zu sperren. Der Sender hat ein Pariser Gericht aufgefordert, gegen die Stiftung ein Zwangsgeld von 10.000 Euro pro Tag für jede der 58 nicht gesperrten Domains festzusetzen, insgesamt also bis zu 580.000 Euro täglich. Das berichtete TorrentFreak am 5. Oktober. Die Verhandlung fand vergangene Woche statt, eine Entscheidung wird in etwa drei Wochen erwartet.

Ein DNS-Resolver übersetzt einen Seitennamen in eine IP-Adresse. Die meisten Menschen nutzen den Resolver, den ihnen der Internetanbieter zuweist, doch jeder kann auf einen öffentlichen Resolver wie Quad9, Google (8.8.8.8) oder Cloudflare (1.1.1.1) umstellen. Quad9 filtert außerdem bekannte Malware- und Phishing-Domains und speichert die IP-Adressen der Nutzer nicht.

Was das Gericht angeordnet hat

Im Mittelpunkt steht Damentennis. beIN Sports France besitzt die französischen Rechte an der WTA-Tour 2026, mit Ausnahme der in Frankreich ausgetragenen Matches und der Grand-Slam-Turniere. Am 13. Mai 2026 verpflichtete das Pariser Tribunal judiciaire Google, Quad9 und den tschechischen DNS-Anbieter Whalebone, sechs Websites und IPTV-Dienste, die WTA-Spiele streamten, innerhalb von drei Tagen und bis zum letzten Match der Saison zu sperren, derzeit angesetzt für den 14. November. Das Gericht befand, DNS-Resolver seien Vermittler, die zur Abhilfe bei Rechtsverletzungen „beitragen können“ (Artikel L. 333-10 des französischen Sportgesetzbuchs), und könnten daher wie Internetanbieter zu Sperren verpflichtet werden.

Das Urteil erlaubt beIN außerdem, neue Piraterieseiten der französischen Regulierungsbehörde Arcom zu melden, die sie an die Resolver weiterleitet, damit diese sie für den Rest der Saison sperren. Nach Angaben von Quad9 ist die Liste in zwei Aktualisierungen von 6 auf 58 Domains gewachsen. Im Mai lehnte das Gericht beINs Antrag auf ein tägliches Zwangsgeld von 2.000 Euro pro Domain ab, weil noch nichts darauf hindeute, dass sich Quad9 widersetzen werde. Quad9 hat keine der Domains gesperrt und nennt das eine bewusste Entscheidung. Nun steht beIN erneut vor Gericht und fordert das Fünffache.

Warum sich Quad9 weigert

Die Anordnung betrifft Zugriffe „vom französischen Hoheitsgebiet aus“, und Quad9 sagt, es könne nicht feststellen, wer das sei. „Es gibt für uns keine rechtlich brauchbare Möglichkeit, einen französischen Nutzer zu definieren“, erklärte die Stiftung. Sie müsse sich auf ungenaue IP-Geolokalisierungsdatenbanken stützen oder Daten erheben, die sie nicht speichern wolle. Grundsätzlicher argumentiert Quad9: „DNS-Resolver sind der falsche Ort, um dem Problem der Online-Piraterie zu begegnen.“ Eine Sperre auf Resolver-Ebene nehme den Stream nicht vom Netz, und Nutzer könnten sie durch den Wechsel zu einem anderen Resolver umgehen.

Laut Quad9 bleiben damit drei Möglichkeiten: nur Nutzer sperren, die vermutlich in Frankreich sind, wohl wissend, dass die Schätzung mal falsch liegt; die 58 Domains für alle Menschen weltweit sperren, womit ein französischer Gerichtsbeschluss global gelten würde; oder Frankreich nicht mehr bedienen, wie es Ciscos OpenDNS 2024 nach einer ähnlichen, von Canal+ erwirkten Anordnung tat. Quad9 erklärt, die Entscheidung noch nicht mit seinem Stiftungsrat besprochen zu haben.

Quad9 war schon einmal in dieser Lage. In einem Verfahren, das Sony Music in Deutschland angestrengt hatte, urteilten Gerichte, eine auf deutsche Nutzer beschränkte Sperre genüge nicht, weshalb Quad9 die Domains zeitweise weltweit sperrte, bevor es in der Berufung obsiegte. Frankreich ist inzwischen weitergegangen: Nach einem im Juli 2026 verabschiedeten Gesetz können während einer laufenden Übertragung neue Domains in eine Sperre aufgenommen werden, wobei Arcom sie erst im Nachhinein prüft. Quad9 nennt diese Befugnis „fahrlässig gefährlich“.

Was das für Nutzer bedeutet

Vorerst ändert sich für Menschen außerhalb Frankreichs nichts. Entscheidet sich Quad9 für eine globale Sperre, bekämen Nutzer weltweit, die 9.9.9.9 verwenden, für die gelisteten Domains keine Antworten mehr. Zieht sich Quad9 aus Frankreich zurück, müssten dortige Nutzer, die Quad9 manuell eingetragen haben, auf einen anderen Resolver wechseln, und dieser sperrt womöglich schon dieselben Seiten aufgrund derselben Anordnung. Belgien hat im vergangenen Monat einen ähnlichen Streit durchlebt, als ein Gericht die Sperrung von Piraten-Fußballstreams auf öffentlichen DNS-Resolvern bestätigte. Auch der Gesetzentwurf zu Website-Sperren im US-Kongress erfasst Resolver.

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