Quad9 sperrt Nutzer in Frankreich ab 24. November nach Niederlage gegen beIN
Quad9, die Schweizer Non-Profit-Stiftung hinter dem öffentlichen DNS-Resolver 9.9.9.9, stellt den Dienst für Nutzer in Frankreich am 24. November ein. Die Stiftung gab den Schritt am 22. Oktober bekannt, einen Tag nachdem das Pariser Gericht in einem Verfahren von beIN Sports gegen sie entschieden hatte. Das Gericht verpflichtete Quad9, Piratenseiten mit WTA-Tennisübertragungen für Nutzer in Frankreich zu sperren, und setzte ein Zwangsgeld von 1.000 Euro für jeden Tag fest, an dem dies nicht geschieht.
„Diese Entscheidung zugunsten von beIN zwingt Quad9, die rekursive DNS-Auflösung einer Reihe von Domainnamen für Nutzer in Frankreich zu sperren“, schrieb die Stiftung. „Für Quad9 war das aber nie nur eine Geldfrage, sondern eine Frage des Prinzips.“
Das Zwangsgeld ist gering, der Präzedenzfall nicht
beIN hatte weit mehr verlangt. Wie wir am 5. Oktober berichteten, forderte der Sender 10.000 Euro pro Tag für jede der 58 nicht gesperrten Domains, also bis zu 580.000 Euro täglich. Das Gericht senkte den Betrag auf 1.000 Euro pro Tag. Die zugrunde liegende Anordnung gilt bis zum Ende der WTA-Saison am 14. November, Quad9 beziffert sein Risiko in diesem Fall daher auf rund 24.000 Euro plus Anwaltskosten.
Das Geld ist nicht das Problem. Nach Angaben von Quad9 laufen in Frankreich etwa 20 weitere Klagen gegen die Stiftung und andere Resolver-Betreiber, die Sperren für Hunderte Domains verlangen. „Quad9 kann die Anhäufung von Zwangsgeldern aus 20 weiteren anhängigen Verfahren nicht überleben“, heißt es.
Andere Vermittler kamen vor demselben Gericht besser davon. Am 7. Oktober lehnte es beIN-Anträge auf 10.000 Euro pro Tag gegen Cloudflare, Surfshark und NordVPN ab, berichtete TorrentFreak. Cloudflare hatte drei von vier Seiten über sein CDN gesperrt, die beiden VPN-Anbieter sechs von elf über ihre DNS-Server in Frankreich. Die Richter befanden, Vermittler müssten sich angemessen bemühen, aber keinen Erfolg garantieren. Cloudflare entging im September auch Zwangsgeldern von Canal+, obwohl es seinen Resolver 1.1.1.1 aus den Sperren heraushielt. Quad9 dagegen hat keine einzige Domain gesperrt.
Warum Quad9 lieber geht als sperrt
Quad9 sagt, es könne nicht zuverlässig feststellen, wer sich in Frankreich befindet. Die Stiftung speichert keine Nutzerdaten und verlangt keine Anmeldung. Als sie 2021 in einem Verfahren von Sony Music versuchte, eine Sperre per IP-Standort auf deutsche Nutzer zu beschränken, rief der Kläger die gesperrten Inhalte per VPN aus Deutschland auf, und Quad9 wurde wegen Missachtung des Gerichts bestraft. Die Stiftung gewann das Verfahren später in der Berufung, nach mehreren Jahren und mit Kosten im sechsstelligen Bereich.
Die andere Möglichkeit wäre, die Domains in die Malware-Sperrliste aufzunehmen, die für alle Nutzer von 9.9.9.9 weltweit gilt. Das würde dem Gericht genügen. Quad9 lehnt das ab, weil damit ein französisches Urteil für alle Nutzer der Welt gelten würde, „zum kommerziellen Vorteil eines einzelnen privaten, ausländischen Unternehmens“. Zudem nehme eine Sperre auf dem Resolver keinen Stream vom Netz, da Nutzer auf Tausende andere offene Resolver ausweichen können.
Eine Berufung ist anhängig. Cisco ging 2024 denselben Weg, als sich sein Resolver OpenDNS nach einer Sperranordnung zugunsten von Canal+ aus Frankreich zurückzog.
Was sich für Nutzer in Frankreich ändert
Quad9 veröffentlichte eine unvollständige Liste französischer Netze, aus denen Anfragen kommen. Darunter sind die staatliche Digitaldirektion DINUM, das Forschungsnetz RENATER, EDF, SNCF, France Télévisions, Regionalräte und Klinikgruppen. Ab dem 24. November erhalten Geräte und Router in Frankreich, die auf Quad9-Adressen eingestellt sind (9.9.9.9, 149.112.112.112, 2620:fe::fe und die übrigen Quad9-Adressen), keine Antworten mehr, und Websites laden nicht, bis die DNS-Einstellung geändert wird. Quad9 hofft, dass 30 Tage für den Umstieg reichen. Administratoren, die auf den Malware-Filter angewiesen sind, brauchen einen anderen filternden Resolver. Jeder Resolver, der Frankreich bedient, kann dieselben Sperranordnungen erhalten.