Paris: Kein Bußgeld für Cloudflare, 1.1.1.1 bleibt von Sperren verschont
Ein Pariser Gericht hat es abgelehnt, Cloudflare mit Zwangsgeldern zu belegen, weil der öffentliche DNS-Resolver 1.1.1.1 bei gerichtlich angeordneten Piraterie-Sperren außen vor geblieben ist. Canal+ forderte 50.000 € pro Tag für jede Piratenseite zu Formel 1 und MotoGP, die weiter erreichbar blieb, und warf Cloudflare vor, die Anordnungen umgangen zu haben, weil das Unternehmen nur über sein Content Delivery Network (CDN) sperre. In Entscheidungen vom 17. September urteilte das Pariser Gericht (Tribunal judiciaire de Paris), die Sperre über das CDN genüge, wie TorrentFreak am 8. Oktober berichtete. Das französische Medium L'Informé hatte als Erstes über die Urteile berichtet.
Was Canal+ gefordert hat
Im April hatte dasselbe Gericht Cloudflare angewiesen, 21 Domains mit Formel-1-Streams und 16 mit MotoGP-Streams zu sperren, Rennen, für die Canal+ die Rechte in Frankreich hält. Die Anordnungen galten sowohl für den DNS-Resolver als auch für das CDN und verlangten eine Sperre „mit allen wirksamen Mitteln“, ohne eine Methode vorzugeben. Im Mai kam Canal+ mit dem Antrag auf Zwangsgelder zurück: 50.000 € pro Tag für jede gelistete Seite, die noch erreichbar war, und ebenso für jede neue Seite, die die Regulierungsbehörde Arcom meldet. Laut Canal+ waren pro Liste nur drei Domains tatsächlich offline gegangen, und zwei davon waren eine Woche später wieder erreichbar, eine über ein anderes CDN und eine über eine Spiegelseite.
Warum das Gericht ablehnte
Cloudflare argumentierte, die Bauweise seines öffentlichen Resolvers erlaube keine Sperren, CDN-Sperren wirkten weit besser als DNS-Sperren, und die Anordnungen vom April hätten die Wahl der Methode offengelassen. Die drei Richter folgten dem: Cloudflare sperre über das CDN, „wenn die Seite diesen Dienst nutzt“, und „könne nicht haftbar gemacht werden“, wenn eine Seite zu einem anderen CDN oder auf eine Spiegelseite wechselt; dann müsse Canal+ gegen den neuen Vermittler vorgehen und Spiegelseiten bei Arcom melden. Gestützt auf das UPC-Telekabel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellten die Richter fest, dass Vermittler nur zumutbare Maßnahmen schulden, also eine Pflicht zum Bemühen und nicht zum Erfolg. Cloudflare habe solche Maßnahmen ergriffen, die Zwangsgelder seien weder notwendig noch verhältnismäßig. Auch mit seiner Forderung nach 20.000 € Verfahrenskosten scheiterte Canal+. Berufung ist weiterhin möglich.
Im Transparenzbericht von Cloudflare heißt es, das Unternehmen habe bislang „keine Inhalte über den 1.1.1.1 Public DNS Resolver gesperrt“. Über sein CDN sperrte es im zweiten Halbjahr 2025 in Frankreich 1.238 Domains per Geoblocking.
Was das für öffentliches DNS bedeutet
Europäische Gerichte behandeln öffentliche Resolver unterschiedlich. Im August wies ein Gericht in Brüssel eine Klage von Google, Cloudflare und Cisco ab und bestätigte Anordnungen, die öffentliche DNS-Resolver zum Sperren von Piraten-Fußballstreams verpflichten. In Frankreich steht als Nächstes Quad9 auf dem Prüfstand: beIN Sports beantragt beim Pariser Gericht Zwangsgelder, weil die Schweizer Non-Profit-Organisation sich weigert, auf ihrem Resolver zu sperren, und Quad9 hat erklärt, es könnte Frankreich lieber verlassen, als sich zu fügen. Eine Entscheidung wird im Laufe des Oktobers erwartet. Anders als Cloudflare hat Quad9 kein CDN, über das es ersatzweise sperren könnte, daher entscheidet das Cloudflare-Urteil seinen Fall nicht.
Für normale Nutzer zeigt das Urteil auch, wo heute tatsächlich gesperrt wird. Eine Seite, die Cloudflare am CDN per Geoblocking sperrt, bleibt aus Frankreich unerreichbar, egal welchen DNS-Resolver der Besucher verwendet. Ein Wechsel des Resolvers ändert dafür nichts.