Mexikos Kongress drängt Provider, Wiederholungstäter ohne Gerichtsbeschluss abzuklemmen
Mexikos Senat hat am 3. November mit 72 zu 37 Stimmen eine Urheberrechtsreform beschlossen: Internetanbieter für Privathaushalte wie Telmex und Izzi müssen Regeln zum Abschalten von "Wiederholungstätern" veröffentlichen, wenn sie ihren rechtlichen Schutz behalten wollen. Die Abgeordnetenkammer hatte denselben Text am 7. Oktober verabschiedet, nun geht er zur Veröffentlichung an die Regierung von Präsidentin Claudia Sheinbaum. Das Gesetz sagt nicht, wer als Wiederholungstäter gilt, und verlangt keinen Gerichtsbeschluss.
Kurz gesagt
- Ein Anbieter ohne solche Regeln verliert seinen Rechtsschutz, die Geldbuße kann rund 4,7 Millionen Pesos erreichen, also etwa 250.000 Dollar.
- Abgeschaltet wird der ganze Anschluss, Downloads einer Person können also einen Haushalt vom Netz nehmen.
- Jeder Anbieter legt seine Schwelle selbst fest. Ein Vorschlag, einen Richterbeschluss zu verlangen, wurde nicht angenommen.
- Die Regeln gelten 180 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
Was im Text steht
Die Änderung ergänzt Artikel 114 Octies des Bundesurheberrechtsgesetzes um eine Bedingung. Um geschützt zu bleiben, braucht ein Anbieter "eine Richtlinie zur Beendigung der Leistung für Wiederholungstäter". Sie muss dauerhaft auf der Website des Anbieters und in seinen Vertragsbedingungen stehen und "Mindestmechanismen" zur Benachrichtigung des Nutzers enthalten.
Genau genommen ist das eine Bedingung für den Schutz und kein direkter Befehl, jemanden abzuschalten. Nach dem neuen Artikel 114 Nonies haftet ein Anbieter ohne Richtlinie nur, wenn er zusätzlich wissentlich zur Verletzung beiträgt, sie veranlasst oder verursacht oder wenn er den Nutzer kontrollieren kann und direkt daran verdient. In diesen Fällen erlaubt der neue Artikel 232 Septies dem mexikanischen Institut für gewerbliches Eigentum eine Geldbuße bis zum 40.000-Fachen der Bezugsgröße UMA, zum Satz von 2026 rund 4,7 Millionen Pesos.
Seit 2020 gilt in Mexiko eine solche Regel für Hosting-Plattformen und Suchmaschinen, die Konten schließen können. TorrentFreak weist darauf hin, dass der neue Text Anbieter von Privatanschlüssen erfasst, also wird die Internetleitung selbst gekündigt.
Wer entscheidet
Der Text nennt weder eine Zahl von Beschwerden noch eine Definition. "Der Entwurf überlässt es jedem Anbieter zu entscheiden, wer ein Wiederholungstäter ist", sagte EL CEO zufolge Aurora López-Portillo, Leiterin der Rechtsdienste der IP-Kanzlei ClarkeModet. Anbieter sollten prüfen, ob eine Verletzung tatsächlich belegt ist, statt nur Hinweise zu zählen, und dem Nutzer eine Antwort ermöglichen. Das sei ihr Rat, fügte sie hinzu, das Gesetz verlange es nicht.
Die Opposition fragte im Senat dasselbe. PRI-Senatorin Carolina Viggiano wollte wissen, wer feststellt, dass eine Verletzung vorliegt, und wann jemand als Wiederholungstäter gilt. Senator Gabriel Elizondo warnte, dass sich Familien einen Anschluss teilen. Ein früherer Oppositionsvorschlag, vor einer Sperre einen Gerichtsbeschluss zu verlangen, wurde nicht angenommen. Der Urheberrechtsanwalt José Roberto Bonilla Bahena sagt, Betroffene könnten eine Abschaltung über das mexikanische Amparo-Verfahren vor Gericht anfechten.
Die Regierungspartei Morena weist das Etikett "Anti-Meme-Gesetz" zurück, das Kritiker auch für eine separate Reform zum Missbrauch offizieller Logos verwenden. Senator Manuel Huerta nannte es eine Übertreibung, Senatorin Martha Lucía Micher sagte, die Gesetzeslücke habe Tausende Kreative schutzlos gelassen.
Mexiko geht den umgekehrten Weg wie die USA
Die Regierung schlug die Änderung im Mai vor, um das Gesetz an das Handelsabkommen USMCA anzupassen, und US-Rechteinhaber hatten darauf gedrängt. Im März hob der Oberste Gerichtshof der USA das Urteil über 1 Milliarde Dollar gegen den Anbieter Cox auf. "Ein Unternehmen haftet nicht als Urheberrechtsverletzer, nur weil es der Öffentlichkeit einen Dienst anbietet und weiß, dass einige ihn für Verletzungen nutzen werden", schrieb Richter Thomas. In Mexiko ist das Verfehlen der Schutzbedingungen nun der erste Schritt zur Haftung.
Die Frist läuft noch nicht. Bis zum 6. November hatte TorrentFreak das Dekret nicht im Amtsblatt gesehen. Nach der Veröffentlichung haben die Anbieter 180 Tage, und ihre Richtlinien werden zeigen, wie viele Vorwürfe für den Verlust des Anschlusses reichen. Mexiko ergänzt damit den Trend zur Durchsetzung im Netz ohne Richter um ein neues Werkzeug, das diesmal Abonnenten trifft und nicht Websites.
• Minuta: reforma a la Ley Federal del Derecho de Autor - Cámara de Diputados (PDF)
• Mexico's Senate Approves ISP Rules to Disconnect Persistent Online Pirates - TorrentFreak
• Senado avala suspender Internet a reincidentes en violaciones a derechos de autor - La Jornada San Luis
• Avanza en el Senado reforma a la Ley de Derechos de Autor sobre contenidos en Internet - La Jornada
• Ley 'antimemes': advierten falta de claridad para cancelar internet a usuarios reincidentes - EL CEO
• Cox v. Sony opinion - US Supreme Court (PDF)