Der Rat der Europäischen Union nutzte am 2. Juli 2026 ein schriftliches Verfahren, um die Chatkontrolle, das im April rechtmäßig ausgelaufene System zum freiwilligen Scannen von Nachrichten, wiederzubeleben, indem er es als neues Gesetz tarnte und nicht als Verlängerung, die das Europäische Parlament bereits abgelehnt hatte.
Ein Schnellverfahren um ein abgelaufenes Gesetz
Das Parlament lehnte am 25. März 2026 eine zweite Verlängerung der vorläufigen ePrivacy-Ausnahmeregelung ab, sodass das freiwillige Scan-System am 4. April auslief. Da eine abgelaufene Regelung ohne die Zustimmung des Parlaments nicht einfach "verlängert" werden kann, wählten die EU-Botschafter einen anderen Weg: Sie schrieben denselben Text als formell neue Verordnung um und verabschiedeten im schriftlichen Verfahren einen Standpunkt des Rates dazu - ein schneller, wenig sichtbarer Prozess unter den Vertretern der Mitgliedstaaten, der offene Debatten vollständig umgeht.
Zeitlich abgestimmt, um das Parlament kalt zu erwischen
Der Text des Rates soll bereits an diesem Dienstag in einem Eilverfahren auf die Tagesordnung des Europäischen Parlaments gesetzt werden, wobei die Abstimmung im Plenum auf die letzte Sitzung vor der Sommerpause geschoben wurde - ein Tag, an dem viele Europaabgeordnete Brüssel historisch gesehen bereits verlassen haben. Da das Dossier bereits in zweiter Lesung vorliegt, erfordert die Blockierung des Standpunkts des Rates die absolute Mehrheit aller Europaabgeordneten, nicht nur der anwesenden - eine Hürde, die Kritiker der Chatkontrolle angesichts eines ausgedünnten Plenarsaals als "nahezu unüberwindbar" bezeichnen.
Was das abgelaufene System tatsächlich erlaubte
Die ausgelaufene Regelung ist eine enge, aber folgenschwere: eine im Jahr 2021 erstmals eingeführte e-Privacy-Ausnahmeregelung, die es Messaging- und E-Mail-Anbietern wie Meta und Google erlaubt, private Kommunikationen freiwillig auf bekanntes Material über sexuellen Kindesmissbrauch zu scannen, ohne gegen das EU-Gesetz zur Vertraulichkeit der Kommunikation zu verstoßen. Die Abstimmung des Parlaments vom 25. März ließ diesen rechtlichen Schutzmantel bewusst auslaufen, anstatt ihn ein zweites Mal zu erneuern, mit der Begründung, es handele sich um Überwachung ohne richterliche Aufsicht. Das schriftliche Verfahren des Rates versucht in dieser Woche, den Anbietern diesen rechtlichen Schutzmantel zurückzugeben, nur verpackt in eine neue Gesetzesnummer.
Warum die Verschlüsselung weiterhin auf dem Spiel steht
Die Electronic Frontier Foundation warnte bereits im April, dass die Ablehnung durch das Parlament nicht das Ende der Geschichte sein würde, und beschrieb den Scan-Vorschlag als "Zombie", der in neuen Formen immer wieder zurückkehrt. Das schriftliche Verfahren dieser Woche ist genau dieses Muster, das sich nun abspielt: Der Kampf um das obligatorische Scannen bei Chat Control 2.0 geht in den Trilog-Gesprächen weiter, während der Rat verfahrenstechnische Abkürzungen nutzt, um das System des freiwilligen Scannens in der Zwischenzeit am Leben zu erhalten. Beide Wege stützen sich auf dieselben Plattformen - Meta, Google und andere Messenger-Anbieter - die private Chats scannen müssten, um den Anforderungen zu entsprechen.
Jede Version dieses Kampfes hat für gewöhnliche Nutzer die gleiche praktische Erkenntnis: Je mehr Plattformen unter Druck gesetzt werden, zu scannen oder die Verschlüsselung auf ihrer Seite zu schwächen, desto mehr verlassen sich datenschutzbewusste Europäer auf Tools wie ein VPN, um ihren Datenverkehr und ihre Metadaten außerhalb der Reichweite von Scannern und Überwachung auf Netzwerkebene zu halten.
Fazit
• Chat Control 1.0: EU Council forces messenger scans via fast-track - heise online
• EU Parliament Blocks Mass-Scanning of Our Chats - What's Next? - EFF