Deutschland weitet die Überwachung im Inland aus: der Auslandsdienst darf zu Hause arbeiten
Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett ein Paket von mehr als 700 Seiten beschlossen, das die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste neu schreibt. Im Kanzleramt heisst es, das sei die umfangreichste Reform der Dienste seit ihrem Bestehen. Der Auslandsnachrichtendienst bekommt Spielraum im Inland, beide Dienste bekommen künstliche Intelligenz für die Auswertung grosser Datenmengen und das Recht, einer Gefahr nicht nur zuzusehen, sondern einzugreifen, und die Aufsicht wird im selben Gesetz umgebaut. Der Bundestag muss noch zustimmen.
Was die Dienste gewinnen
Eingebracht hat das Paket Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Es weitet Erhebung und Speicherung von Daten aus, erlaubt die automatisierte Auswertung grosser Bestände und lässt die Dienste von der Beobachtung einer Gefahr zum Eingriff übergehen: Sabotage stören, auf Cyberoperationen zurückschlagen. Der BND, der Auslandsnachrichtendienst, soll gegen Ziele im Inland vorgehen können, und das ist in Deutschland keine technische Fussnote.
Die schärfsten Befugnisse stehen nicht alle im Gesetzestext. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte weist darauf hin, dass mitunter erst die Gesetzesbegründung klarmacht, dass auch Staatstrojaner und Online-Durchsuchungen gemeint sind. Der frühere Ministerialdirektor im Justizministerium Peter Schantz nennt eine weitere: den biometrischen Abgleich im Internet, eine Befugnis mit erheblicher Streubreite, die sich mit kommerziellen Gesichtssuchdiensten vom Schlage Clearview bedienen liesse.
Was die Aufsicht verliert
Wie es war
- Die G10-Kommission genehmigte die Überwachung von Kommunikation
- Der Bundesdatenschutzbeauftragte beaufsichtigte die Dienste
- Prüfungen konnten unangekündigt kommen
Was geplant ist
- Die Befugnisse wandern an den neuen Unabhängigen Kontrollrat
- Der Beauftragte verliert die Zuständigkeit im Januar 2027
- Prüfziele werden zwei Jahre im Voraus angemeldet
Am schwersten zu erklären ist die Lücke dazwischen. Der Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Dienste ab Januar 2027 nicht mehr, und der neue Rat nimmt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erst ab 2029 entgegen. Der erste öffentliche Bericht über die Nutzung der neuen Befugnisse ist für 2031 vorgesehen und deckt die Jahre 2028 bis 2030 ab. Die Ausnahmen vom Informationsfreiheitsgesetz werden auf alle Bundesbehörden ausgeweitet, die Daten der Dienste erhalten.
Eine unausgewogene und gefährliche Mischung: Die Befugnisse wachsen, der Schutz drumherum wird geschwächt.
Ulrich Kelber, früherer BundesdatenschutzbeauftragterWarum es hier um Geschichte geht, nicht nur um Technik
Deutschland hält Polizei und Nachrichtendienste bewusst getrennt. Die Regel stammt aus der Nachkriegsordnung und existiert, weil es einen Staat, in dem eine Stelle Geheimnisse sammelt und zugleich zugreift, hier schon gab. Deshalb löst eine Inlandsrolle des Auslandsdienstes genau diese Reaktion aus: im Parlament reichte die Kritik von der FDP, die das historisch für problematisch hält, bis zur Linken, die direkt an die Gestapo erinnerte, während die Grünen erklärten, einen Blankoscheck gebe es nicht.
Die technischen Einwände zeigen in dieselbe Richtung. In den Stellungnahmen heisst es, die Schwelle für Überwachung liege zu niedrig, bis dahin, dass das Kleben von Plakaten oder deren Abreissen ernsthafte Massnahmen rechtfertigen könnte, und ein Dienst, der Operationen automatisiert auslösen darf und die Entscheidung einer künstlichen Intelligenz überlässt, ist etwas anderes als eine Behörde, die Berichte schreibt.
Wenn Verschlüsselung selbst zum Signal wird
Eine Zeile aus den Stellungnahmen sollte man zweimal lesen. Nach den vorgeschlagenen Kriterien kann die normale Hygiene von Journalisten oder Anwälten, eine verschlüsselte Festplatte, verschlüsselte Mail, selbst zum Verdacht beitragen. Das dreht die Logik der Privatsphäre um: ein VPN, Festplattenverschlüsselung oder ein sicherer Messenger sind das, was ein sorgfältiger Mensch benutzt, gerade weil es alle tun sollten. Ein Gesetz, das Sorgfalt als rotes Tuch liest, zielt am Ende auf jene, die am meisten zu schützen haben.
Es gibt einen zweiten Effekt. Ein Dienst, der Softwarelücken ausnutzen darf, hat einen Grund, sie nicht zu melden, und eine ungemeldete Lücke steht auch allen anderen offen, einschliesslich der Angreifer, gegen die derselbe Dienst arbeiten soll.
Wie es weitergeht
Der Kabinettsbeschluss ist der Anfang des parlamentarischen Wegs, nicht sein Ende. Das Paket geht in den Bundestag, wo die eigenen Koalitionspartner bereits Bedingungen angekündigt haben, und es wird mit Verfassungsbeschwerden rechnen müssen, sobald es in Kraft tritt: das Bundesverfassungsgericht hat nachrichtendienstliche Befugnisse schon gekippt, unter anderem die Überwachung von Ausländern im Ausland. Zu beobachten ist nicht die Rhetorik über Bedrohungen, da sind sich alle einig, sondern die beiden leisen Zahlen oben, 2027 und 2029, und ob jemand die Lücke dazwischen schliesst.
• Kabinett will Geheimdiensten mehr Macht geben - ZDFheute
• Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent - netzpolitik.org
• Stellungnahmen zur Geheimdienstreform: Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft - netzpolitik.org
• New laws for German spies: Governments wants more powers for its secret services - Matthias Monroy