Indien: Soziale Netzwerke sollen Regierungsbeschwerden bei Protesten zuerst prüfen

08.10.2026 3 Min. 7

Indiens Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat soziale Netzwerke angewiesen, Beschwerden „autorisierter Regierungsbehörden“ über Inhalte, die die öffentliche Ordnung beeinträchtigen könnten, vorrangig zu behandeln und Beiträge zu kennzeichnen, die es als irreführend oder manipuliert einstuft. Die Handreichung (Advisory) vom 8. Oktober richtet sich an alle Vermittler sozialer Medien und gilt „mit sofortiger Wirkung“, wie aus dem vollständigen Text hervorgeht, den das indische Tech-Politik-Portal MediaNama veröffentlicht hat. Sie erscheint mitten in Straßenprotesten in Delhi gegen den Obersten Wahlkommissar Gyanesh Kumar.

Was das Advisory verlangt

Das Dokument stammt aus der Abteilung für Cyberrecht des MeitY und ist von Joint Secretary Ajit Kumar unterzeichnet. Es stützt sich auf den IT Act von 2000 und die IT-Regeln von 2021, die Plattformen bereits verpflichten, Nutzer anzuweisen, keine Informationen zu teilen, die geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören. Darüber hinaus sollen die Plattformen:

  • „erhöhte Sorgfalt walten lassen“ bei falschen, irreführenden, manipulierten oder bewusst aus dem Zusammenhang gerissenen Inhalten, die die öffentliche Ordnung berühren könnten;
  • besonders auf altes Filmmaterial achten, das als neu ausgegeben wird, auf synthetische Audio- und Videoinhalte, auf die Imitation von Amtsträgern und auf Inhalte, die zu Gewalt aufstacheln könnten;
  • Meldungen und Beschwerden autorisierter Regierungsbehörden „vorrangig behandeln“;
  • manipulierte oder irreführende Inhalte „erkennen und angemessen kennzeichnen bzw. einordnen“, vor allem wenn sie ein aktuelles Ereignis zeigen;
  • innerhalb der Fristen der IT-Regeln mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten und ihre Moderations- und Beschwerdesysteme überprüfen, damit schädliche Inhalte „zügig bearbeitet“ werden.

Was offen bleibt

Das Advisory sagt nicht, welche Behörden als „autorisiert“ gelten, was „Vorrang“ in der Prüfwarteschlange einer Plattform konkret bedeutet oder wodurch sich „erhöhte Sorgfalt“ von der ohnehin gesetzlich geforderten Sorgfalt unterscheidet. Auch „irreführend“ wird nicht definiert. Die Kennzeichnungsregeln, die das MeitY im Februar 2026 erlassen hat, betreffen synthetisch erzeugte Inhalte und enthalten eine Definition mit Grenzen; die neue Kennzeichnungsklausel geht über synthetische Medien hinaus und kennt solche Grenzen nicht, merkt MediaNama an. Zudem nennt das Advisory keine konkreten „laufenden öffentlichen Ereignisse“ und führt, anders als die Advisories des MeitY nach dem Anschlag am Roten Fort im November 2025 und zu obszönen Inhalten im Dezember 2025, keine rechtlichen Folgen für den Fall der Missachtung auf. Das MeitY hat das Dokument nicht veröffentlicht; laut MediaNama haben mehrere Quellen bestätigt, dass es an die Plattformen verschickt wurde.

Die Proteste dahinter

Seit Ende September demonstrieren Studierende, Oppositionsparteien und die von Jugendlichen getragene Cockroach Janta Party in Delhi und Mumbai und fordern den Rücktritt Kumars wegen der Sonderrevision (Special Intensive Revision) der Wählerverzeichnisse. Die Demonstrierenden werfen vor, dadurch seien Millionen wahlberechtigter Bürger gestrichen worden, was die BJP von Premierminister Narendra Modi begünstige; die Wahlkommission und die BJP weisen das zurück. Reuters berichtete, die Polizei in Delhi habe bis zum 4. Oktober an drei aufeinanderfolgenden Tagen Demonstrierende festgenommen, und für den 10. Oktober sei in Delhi eine Großkundgebung geplant. In der Praxis bedeutet das Advisory, dass Beschwerden von Amtsträgern über Protestvideos und -beiträge die Plattformmoderatoren vor allen anderen erreichen, während die Grenze zwischen einem irreführenden und einem unerwünschten Beitrag den Plattformen und den beschwerdeführenden Behörden überlassen bleibt.

Indien räumt der Exekutive schon jetzt weitreichende Befugnisse über Online-Inhalte ein: Ministerien können Websites und Beiträge ohne Gerichtsbeschluss sperren lassen, wie unser Länderleitfaden zu Sperrungen ohne Richter zeigt.

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