US-Finanzministerium gibt Pläne zur Überwachung von Krypto-Mixern und eigenen Wallets auf
Das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums hat zwei Regelentwürfe zurückgezogen, mit denen Krypto-Nutzer erfasst worden wären, die Geld über Mixer senden oder ihre Coins in eigenen Wallets halten. Beide Rücknahmen wurden am 6. Oktober im Federal Register veröffentlicht und traten am selben Tag in Kraft. Eine Regel stammte vom Dezember 2020, die andere vom Oktober 2023. Keine von beiden war verabschiedet worden.
Die beiden Regeln
Der Entwurf von 2020 betraf „unhosted“ Wallets, also Wallets, die der Nutzer selbst kontrolliert, ohne zwischengeschaltete Bank oder Börse. Banken und Finanzdienstleister (money services businesses) hätten bei jeder Überweisung von mehr als 3.000 $ an eine solche Wallet oder von ihr Aufzeichnungen führen und die Identität des Kunden prüfen müssen. Überweisungen von mehr als 10.000 $ hätten sie an FinCEN melden müssen, auch mehrere Überweisungen, die innerhalb von 24 Stunden zusammen mehr als 10.000 $ ergeben. Dieselben Vorgaben hätten für Wallets bei ausländischen Anbietern in Ländern gegolten, die FinCEN benannt hatte.
Der Entwurf von 2023 ging weiter. Gestützt auf Section 311 des USA PATRIOT Act stufte FinCEN das internationale Krypto-Mixing als „eine Klasse von Transaktionen, die ein vorrangiges Geldwäscherisiko darstellt“ ein. Banken und Krypto-Unternehmen hätten jede Transaktion melden müssen, bei der sie Mixing vermuteten, und zwar mit Betrag, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und der IP-Adresse des Kunden. Außerdem hätten sie Name, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mail-Adresse des Kunden aufbewahren müssen. Die Definition von Mixing war weit gefasst: Sie umfasste das Bündeln von Coins mehrerer Nutzer, das Aufteilen einer Überweisung in viele kleinere, die Verwendung von Einmaladressen, den Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere und sogar vom Nutzer gewählte Verzögerungen beim Senden.
Warum FinCEN einlenkte
FinCEN hält es nach eigenen Angaben weiterhin für zutreffend, dass „illegale Akteure weiterhin Mixer nutzen“, um Ermittlungen zu erschweren. Die Regel von 2023 zog die Behörde dennoch zurück, weil Stellungnahmen davor gewarnt hatten, dass „die weit gefasste Definition von CVC-Mixing im Regelentwurf legitime Aktivitäten abschrecken und den betroffenen Finanzinstituten einen hohen Meldeaufwand aufbürden könnte“. Die Bekanntmachung verweist auf einen Bericht des Weißen Hauses zu digitalen Vermögenswerten vom Juli 2025, in dem es hieß, „die Trump-Regierung unterstützt die Möglichkeit rechtmäßiger Nutzer digitaler Vermögenswerte, auf einer öffentlichen Blockchain privat Transaktionen durchzuführen“. Zudem räumte der Bericht ein, dass rechtmäßige Nutzer „Mixer einsetzen können, um finanzielle Privatsphäre zu ermöglichen“.
Die Regel zu Unhosted Wallets wurde „im Rahmen der laufenden Bemühungen der Trump-Regierung zurückgezogen, Regulierung für digitale Vermögenswerte zweckmäßig auszugestalten“, und FinCEN erklärt, die Behörde „wird in dieser Sache nicht weiter tätig werden“. Weniger endgültig ist die Bekanntmachung zu den Mixern: FinCEN „wird Aktivitäten im Zusammenhang mit CVC-Mixern weiter beobachten“ und „kann künftig geeignete Schritte unternehmen“.
Was sich für Nutzer ändert
Vorerst löst eine Überweisung von einer US-Börse an die eigene Wallet aufgrund dieser Entwürfe keine gesonderte Identitätsprüfung und keine Meldung an FinCEN aus, und die Nutzung eines Mixers setzt eine Transaktion nicht automatisch auf eine Meldeliste. Die üblichen Geldwäschevorschriften bleiben bestehen: Börsen prüfen Kunden weiterhin bei der Kontoeröffnung und erstatten weiterhin Verdachtsmeldungen.
Die Krypto-Denkfabrik Coin Center, die sich seit Jahren gegen beide Entwürfe gewandt hatte, begrüßte den Schritt, warnte aber: „Die zugrunde liegende gesetzliche Befugnis, neue, ähnlich schlechte Regeln zu erlassen, besteht fort.“ Das Gesetz, das diese Regeln möglich machte, hat sich nicht geändert, und eine künftige Regierung könnte sie erneut verfassen.
• Proposal of Special Measure Regarding Convertible Virtual Currency Mixing; Withdrawal - Federal Register
• Requirements for Certain Transactions Involving Convertible Virtual Currency or Digital Assets; Withdrawal - Federal Register
• Treasury Kills Crypto 'Unhosted Wallet' and Mixer Surveillance Rules - Decrypt