US-Gericht lässt Klage von Gewerkschaften gegen KI-Überwachung von Visa-Inhabern zu
Ein Bundesgericht im Southern District of New York hat am 1. Oktober die Abweisung einer Klage von drei US-Gewerkschaften gegen das State Department und das Heimatschutzministerium (DHS) abgelehnt. UAW, CWA und AFT wenden sich gegen ein Programm, mit dem die Behörden per KI und automatisierten Werkzeugen die sozialen Netzwerke von Visa- und Green-Card-Inhabern überwachen. Die Electronic Frontier Foundation, die die Kläger vertritt, gab die Entscheidung von Richter Alvin Hellerstein bekannt.
Die Klage wurde am 17. Oktober 2025 eingereicht. Nach Darstellung der Kläger sucht das Programm nach Beiträgen mit Ansichten, die der Regierung missfallen, damit ihre Verfasser Visum oder Daueraufenthaltsstatus verlieren können. Neben dem State Department und dem DHS richtet sich die Klage gegen die Einwanderungsbehörde ICE (Immigration and Customs Enforcement), die Grenzschutzbehörde CBP (Customs and Border Protection) und die Ermittlungsbehörde HSI (Homeland Security Investigations). Die Gewerkschaften berufen sich auf den First Amendment und den Administrative Procedure Act und verlangen, das Programm zu stoppen und die Nutzung bereits gesammelter Daten zu untersagen.
Was das Gericht entschieden hat
Die Regierung wollte den Fall abweisen lassen, bevor die Sache selbst geprüft wird. Der Richter entschied anders: Die Gewerkschaften dürfen im Namen ihrer Mitglieder klagen, und das Einwanderungsrecht hindert ein Bundesgericht nicht daran, den Streit zu verhandeln. Der Kern der Entscheidung betrifft die Furcht vor Folgen. Die Drohung, wegen rechtmäßiger Äußerungen das Visum zu verlieren, könne, so Hellerstein, "eine Person von gewöhnlicher Standhaftigkeit davon abhalten, ihre Rechte aus dem First Amendment auszuüben". Der Fall geht nun in die Verhandlung zur Sache.
Die Kläger heben die Rolle der KI hervor. Laut Klageschrift tun sich automatisierte Werkzeuge schwer, geschützte von ungeschützter Meinungsäußerung zu unterscheiden, und erfassen mehr Beiträge als eine manuelle Prüfung. Die EFF-Anwältin Lisa Femia sagte bei Einreichung der Klage, dem Ausmaß der Überwachung entspreche eine ebenso massive abschreckende Wirkung auf die Meinungsfreiheit. Die Entscheidung ist noch kein Sieg in der Sache. Sie bedeutet lediglich, dass es der Regierung nicht gelungen ist, den Fall aus Verfahrensgründen zu beenden.
Wen das außerhalb der USA betrifft
Die Kontrollen sozialer Netzwerke reichen schon lange über Menschen hinaus, die bereits in den USA leben. Seit dem 18. Juni 2025 verlangt das State Department von Antragstellern für Studentenvisa der Kategorien F, M und J, alle ihre Social-Media-Profile für die konsularische Prüfung öffentlich zu stellen. Seit dem 15. Dezember 2025 gilt dieselbe Regel für H-1B-Arbeitsvisa und H-4-Visa für deren Familienangehörige. Konsularbeamte sehen sich Beiträge, Kommentare, Fotos und Zugehörigkeiten auf Facebook, Instagram, LinkedIn, X, TikTok und YouTube an.
Touristen im Rahmen des Visa Waiver Program sind bislang nicht betroffen. Im Dezember 2025 schlug die CBP vor, von ESTA-Antragstellern den Verlauf ihrer Social-Media-Aktivität über fünf Jahre zu verlangen. Nach einer Welle von Einwänden versprach sie im Mai, die Regel abzuschwächen und zusätzliche Fragen nur "bestimmten Bevölkerungsgruppen" auf Grundlage einer Risikobewertung zu stellen. Eine überarbeitete Fassung wird für diesen Herbst erwartet.
• Victory! Court Rejects Government Effort to Dismiss Social Media Surveillance Lawsuit - EFF
• State, DHS sued by union groups over AI-fueled surveillance programs - FedScoop
• Starting December 15, State Department Will Expand Online Presence Review to H-1B and H-4 Visa Applicants - Fragomen
• U.S. Plans to Scale Back on Collecting All Travelers' Social Media - Skift