Telegrams Schreiben an ein US-Gericht zeigt, was es Ermittlern übergibt
Ein Schreiben von Telegram an US-Ermittler ist bei einem Bundesgericht in Louisiana eingereicht worden. Es zeigt genau, was der Messenger herausgibt, wenn er eine Anfrage von Strafverfolgungsbehörden beantwortet: die Nutzer-ID des Kontos, die Telefonnummer, den Namen auf dem Konto sowie die IP-Adresse der letzten Anmeldung samt Zeitstempel. Das Schreiben vom 4. September 2026 wurde am 15. Oktober als Anlage im Verfahren gegen Mahmoud Amin Ya'qub Al-Muhtadi eingereicht, 404 Media berichtete am 16. Oktober darüber. Telegram erklärt in dem Schreiben, die Daten „freiwillig“ bereitgestellt zu haben.
Was in dem Schreiben steht
Al-Muhtadi ist 33 Jahre alt und lebt in Lafayette, Louisiana. Das US-Justizministerium nahm ihn im Oktober 2025 fest und wirft ihm vor, am Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen zu sein und bei seinem US-Visumantrag gelogen zu haben. Laut 404 Media erwirkten die Ermittler einen Gerichtsbeschluss nach dem Stored Communications Act und schickten ihn an Telegram.
Telegrams Antwort umfasst nur wenige Zeilen. Sie nennt eine Nutzer-ID, eine Telefonnummer mit dem im Konto angezeigten Namen und eine IP-Adresse mit einer Anmeldezeit vom 8. Oktober 2025. Ein Hinweis am Ende erklärt, die Zeitangaben seien in UTC und „spiegeln den Zeitpunkt der letzten Anmeldung des betreffenden Kontos wider“. Nachrichten, Kontakte oder Chatlisten enthält das Schreiben nicht, und es sagt auch nichts darüber, ob die Ermittler sie angefordert hatten.
Den größten Teil der Seite nimmt eine rechtliche Erklärung ein. Telegram schreibt, es übermittle diese Antwort „freiwillig“ und räume damit „nicht ein, für diese oder irgendeine andere Anfrage der US-Gerichtsbarkeit zu unterliegen“. Außerdem könne die Antwort möglicherweise keine „vollständige und umfassende Antwort“ sein, und man verpflichte sich nicht, weitere Daten zu liefern.
Der Satz über zusätzliche Protokollierung
Am aufschlussreichsten ist ein kurzer „Hinweis zur Datenverfügbarkeit“. Telegram schreibt, aufgrund seiner technischen Struktur sei in der Regel eine Telefonnummer „erforderlich“, um die privaten Daten eines Nutzers abzufragen. Aber auch ein Benutzername oder eine Telegram-ID könne genügen, „etwa wenn nach einer offiziellen Datenauskunftsanfrage eine zusätzliche Protokollierung aktiviert werden kann oder wenn das betreffende Konto zuvor moderiert wurde“. Nüchtern gelesen heißt das: Sobald eine Anfrage eingeht, kann Telegram mehr über ein Konto aufzeichnen als zuvor, und Konten, die bereits moderiert wurden, lassen sich leichter finden.
Früher hieß es bei Telegram, das sei nie passiert
Bis September 2024 stand in Telegrams Datenschutzrichtlinie, IP-Adresse und Telefonnummer könnten nur offengelegt werden, wenn ein Gericht bestätige, dass der Nutzer ein Terrorverdächtiger sei. Dazu hieß es: „Bisher ist das nie vorgekommen.“ Nachdem die französischen Behörden im August 2024 Pawel Durow festgenommen hatten, schrieb das Unternehmen die Regel um: Sie gilt nun für Verdächtige in jedem Strafverfahren, das gegen seine Nutzungsbedingungen verstößt. Danach nahmen die Auskünfte zu. Telegrams eigener Transparenz-Bot teilte 404 Media mit, das Unternehmen habe von Januar bis September 2024 14 US-Anfragen zu 108 Nutzern erfüllt, im gesamten Jahr 900 Anfragen zu 2.253 Nutzern.
Das neue Schreiben liefert zu diesen Zahlen ein konkretes Beispiel. Es zeigt, dass ein Telegram-Konto in einem US-Ermittlungsverfahren mit einer echten Telefonnummer, einem Namen und dem Ort der letzten Verbindung verknüpft werden kann.
Was das für Nutzer bedeutet
Zwei Angaben in dem Schreiben verbinden ein Konto mit einer Person: die Telefonnummer, die an eine SIM-Karte gebunden ist, und die IP-Adresse der letzten Anmeldung. Ein VPN ändert nur Letztere. Telegram sieht dann die Adresse des VPN-Servers statt des heimischen oder mobilen Anschlusses des Nutzers. Für die Telefonnummer bringt es nichts, und Telegram verlangt sie für jedes Konto.
• Here's What Telegram Giving Data to the U.S. Government Looks Like - 404 Media
• United States v. Al-Muhtadi, 6:25-cr-00285, Document 155-2 (Exhibit B) - CourtListener
• Gaza Man Arrested for Alleged Involvement in October 7, 2023 Terrorist Attacks - U.S. Department of Justice
• Telegram Hands U.S. Authorities Data on Thousands of Users - 404 Media
• Telegram will now hand over IP addresses, phone numbers of suspects to cops - The Register
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