Indonesiens Verfassungsgericht verbietet Netzsperren ohne Mitteilung und Begründung

30.09.2026 4 Min. 5

Das indonesische Verfassungsgericht hat am 29. September entschieden, dass die Regierung den Inhaber von Inhalten informieren und eine Begründung nennen muss, bevor sie den Zugang zu einer Website, einem Beitrag oder einer App sperrt. Das Urteil 311/PUU-XXIV/2026 betrifft Artikel 40(2b) des Gesetzes über elektronische Informationen und Transaktionen (ITE) in der Fassung von 2024. Das Gericht erklärte den Artikel für verfassungswidrig, sofern er nicht um diese Pflicht ergänzt gelesen wird. Die Entscheidung ist endgültig.

Die Regel betrifft sehr viele Fälle. Nach Angaben von Kommunikations- und Digitalministerin Meutya Hafid sperrte ihr Ministerium Komdigi 2025 insgesamt 2.737.962 "negative Inhalte", davon 2.087.109 mit Bezug zu Online-Glücksspiel. Rund 392.000 Sperren gingen auf Beschwerden aus der Bevölkerung zurück, 493.000 auf Ersuchen von Behörden, der Rest wurde durch automatisiertes Durchsuchen des Netzes entdeckt. Bisher war für keine dieser Sperren ein Gericht oder eine schriftliche Erklärung nötig.

Was sich in Artikel 40(2b) ändert

Der alte Wortlaut erlaubte der Regierung schlicht, den Zugang zu elektronischen Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu kappen. Das Gericht liest ihn nun anders: Der Zugang darf erst gesperrt werden, nachdem die Behörden eine digitale oder schriftliche Mitteilung mit den Gründen erlassen haben. Richter Arsul Sani sagte, die alte Vorschrift habe kein Verfahren vorgesehen, in dem ein Betroffener die Begründung einer Entscheidung erfahren könne, und bezeichnete die Mitteilung als Schutz vor Machtmissbrauch. Wer eine Sperre für rechtswidrig hält, kann sie jetzt anhand der erhaltenen Begründung anfechten.

Die Klage stammt von Studierenden und einem Forscher; das Gericht gab ihr teilweise statt. Es war der zweite Versuch, denselben Artikel zu kippen. 2021 hatten ihn der Bund Unabhängiger Journalisten (AJI) und der Einwohner von Jayapura Arnoldus Belau nach der Internetsperre in Papua während der Proteste von 2019 angefochten; das Gericht wies die Klage damals vollständig ab (81/PUU-XVIII/2020). Zwei Richter gaben 2021 ein abweichendes Votum ab. Einer von ihnen, Suhartoyo, ist heute Präsident des Gerichts und verlas das Urteil vom 29. September.

Vor einer Sperre entscheidet weiterhin kein Gericht

Eine richterliche Genehmigung verlangt das Gericht nicht. Das Ministerium sperrt weiterhin selbst, auch über seine DNS-Liste Trust Positif, nun aber mit Papierspur und genannter Begründung. Deshalb bleibt Indonesien in unserem Länderleitfaden zu Netzsperren ohne Gericht in derselben Spalte, ergänzt um einen Hinweis auf das neue Verfahren. Auf Nutzer im Land wirkt sich das Urteil nicht direkt aus: Die Mitteilung geht an den Inhaber der Inhalte, nicht an die Person, die die Seite öffnen will.

Glücksspielseiten sind bei Weitem nicht das einzige Ziel. Ende Juli 2022 sperrte das Ministerium, damals noch unter dem Namen Kominfo, innerhalb weniger Tage Steam, Epic Games, Battle.net, Ubisoft, Origin, Nintendo, Yahoo und PayPal. Grundlage war die Verordnung MR5: Die Dienste hatten sich nicht als "private elektronische Systembetreiber" registriert, und die Registrierung verpflichtet sie, Nutzerdaten auf Anfrage herauszugeben. Steam kehrte zurück, nachdem sich Valve am 2. August registriert hatte, und PayPal wurde vorübergehend entsperrt und erhielt einige Tage Zeit für die Registrierung. Die Registrierungspflicht bleibt nach dem neuen Urteil bestehen. Geändert wird die Reihenfolge: Eine Plattform muss vor der Sperre eine Mitteilung mit Begründung erhalten, statt es von ihren Nutzern zu erfahren.

Die praktischste Frage bleibt offen. Bei knapp 2,7 Millionen Sperren im Jahr, überwiegend von Online-Casino-Seiten, werden die Behörden entweder ein Format für Massenbenachrichtigungen entwerfen oder weniger sperren. Wie das Ministerium das Urteil umsetzt, wird sich zeigen, sobald es ein neues Verfahren erlässt.

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