EuGH: VPNs haften nicht - Geoblocking gilt auch bei Umgehung

17.07.2026 3
EuGH: VPNs haften nicht - Geoblocking gilt auch bei Umgehung

Europas höchstes Gericht hat VPN-Nutzern und -Anbietern einen seltenen, deutlichen Sieg beschert. In einem Urteil vom 9. Juli 2026 entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass ein Verlag mit Geoblocking auf dem Stand der Technik keine Urheberrechte verletzt, selbst wenn entschlossene Nutzer die Sperre mit einem VPN umgehen - und dass VPN-Anbieter nicht für das Verhalten ihrer Nutzer haften. Die Entscheidung, die aus einem Streit um Anne Franks Manuskripte hervorging, entkräftet eines der Lieblingsargumente derer, die VPNs als Piraterie-Werkzeuge darstellen.

Der Anne-Frank-Fall hinter dem Urteil

Der Streit (Rechtssache C-788/24) entstand aus einer Eigenheit des EU-Urheberrechts. Teile von Anne Franks Originalmanuskripten sind in den Niederlanden bis 2037 geschützt, während dieselben Texte in Belgien und vielen anderen Mitgliedstaaten längst gemeinfrei sind.

Als die Anne Frank Stichting mit akademischen Partnern eine wissenschaftliche Ausgabe der Manuskripte online veröffentlichte - per Geoblocking für niederländische Besucher gesperrt -, klagte der in der Schweiz ansässige Anne Frank Fonds. Sein Kernargument: Weil niederländische Nutzer die Geo-Sperre per VPN aushebeln können, sei die Veröffentlichung eine "öffentliche Wiedergabe" in den Niederlanden, wo die Texte noch geschützt sind.

Was das Gericht entschied

Der EuGH wies diese Logik zurück. Ein Geoblocking-System auf dem Stand der Technik ist rechtlich wirksam, urteilte das Gericht, auch wenn keine technische Maßnahme perfekt ist. In den Worten des Urteils kann die Möglichkeit der Umgehung durch "ein VPN oder einen ähnlichen Dienst" nicht "für sich genommen und unter allen Umständen ein entscheidender Faktor sein, um diese Maßnahmen als unzureichend und damit unwirksam anzusehen".

Praktisch heißt das: Ein Verlag, der einen ernsthaften, modernen Geo-Zaun errichtet, hat seine rechtliche Pflicht erfüllt. Die Existenz von VPNs macht aus einer legalen Veröffentlichung in einem Land keine Rechtsverletzung in einem anderen.

VPN-Anbieter sind neutrale Vermittler

Das Gericht ging noch einen Schritt weiter und äußerte sich direkt zu VPN-Diensten. Ein VPN-Anbieter, so das Urteil, "verschafft Endnutzern keinen Zugang zu einem geschützten Werk" und spielt keine "unverzichtbare Rolle" bei unerlaubter Verbreitung - er ist ein neutraler Vermittler, kein Mittäter. Nutzer, die Grenzen überspringen, handeln auf eigene Verantwortung.

Diese Argumentation deckt sich mit dem, was nationale Gerichte bereits andeuten. Anfang dieses Jahres wies ein spanisches Gericht LaLigas Versuch ab, NordVPN für das Verhalten seiner Nutzer zu bestrafen - und der EuGH hat dasselbe Prinzip nun an der Spitze der EU-Rechtsordnung verankert.

Ein Gegengewicht zum Druck auf VPNs

Das Urteil fällt in eine Zeit, in der VPNs in ganz Europa unter wachsendem rechtlichem Druck stehen. Frankreich hat Anbieter in die Rolle der Inhaltspolizei gedrängt, wie wir berichteten, als französische Gerichte ProtonVPN zur Sperrung von Piraterieseiten verpflichteten. Dänemark ging noch weiter und schlug strafrechtliche Sanktionen für die VPN-Nutzung zur Umgehung von Geo-Beschränkungen vor.

Vor diesem Hintergrund ist das Luxemburger Urteil ein strukturelles Gegengewicht: Es sagt Rechteinhabern, dass die bloße Existenz von VPNs keine juristische Waffe ist, und den Mitgliedstaaten, dass VPN-Dienste Vermittler sind, keine Komplizen.

Wie es weitergeht

Der Fall geht nun zurück an den Obersten Gerichtshof der Niederlande, der entscheiden muss, ob die tatsächliche Geoblocking-Implementierung der Stichting die vom EuGH definierte Schwelle des "Stands der Technik" erreicht. Wenn ja, scheitern die Ansprüche des Fonds; wenn nicht, kann das Verletzungsverfahren weiterlaufen. Luxemburg hat den rechtlichen Test geliefert - ihn auf die Fakten anzuwenden, ist nun Aufgabe der Niederländer.

Wichtig: Das Urteil erklärt das Umgehen von Geo-Sperren für Nutzer nicht für rechtmäßig. Es schützt Verlage mit modernem Geoblocking und VPN-Anbieter als neutrale Dienste - einzelne Nutzer bleiben jedoch an die Gesetze ihres Landes und die Bedingungen der genutzten Dienste gebunden.

Für alltägliche VPN-Nutzer reicht die Bedeutung über das Urheberrecht hinaus. Das Urteil behandelt ein VPN als das, was es technisch ist: ein Verschlüsselungs- und Routing-Werkzeug, das eine Verbindung schützt und einen Standort verschleiert - überwiegend genutzt für Privatsphäre und Sicherheit. Wenn das höchste Gericht der EU sich ausdrücklich weigert, dieses Werkzeug als Verletzungsinstrument zu behandeln, stärkt das den rechtlichen Boden unter allen, die sich darauf verlassen.

Fazit: Das Anne-Frank-Urteil des EuGH setzt einen doppelten Präzedenzfall: Modernes Geoblocking genügt dem Urheberrecht, auch wenn es nicht perfekt ist, und VPN-Anbieter sind neutrale Vermittler statt Haftende. In einem Jahr, in dem Gerichte und Parlamente in ganz Europa hart gegen VPN-Dienste vorgehen, hat das höchste Gericht der EU eine klare Linie gezogen - und diesmal zugunsten der Technologie und ihrer Nutzer.
Tags: vpn privacy eu digital rights blocking internet freedom legislation

Auch lesenswert