Apple entschärft die Tracking-Abfrage für Apps in der EU

18.09.2026 8 Min. 5

Apple wird Apps in der Europäischen Union erlauben, mit einem sanfteren Bildschirm um Erlaubnis zum Tracking zu bitten. Ab iOS 27.2 und iPadOS 27.2 können Entwickler, die in der EU vertreiben, die seit 2021 gezeigte App-Tracking-Transparency-Abfrage durch eine alternative Version ersetzen: eine ganze Seite statt eines Pop-ups, nirgends das Wort "tracken", Schaltflächen "Erlauben" und "Ablehnen" statt "Erlauben" und "App bitten, nicht zu tracken", andere Farben und ein anderes Layout sowie ein optionaler Link "Zusätzliche Informationen", unter dem die App erklärt, warum sie das, was sie über Sie erfährt, mit dem verknüpfen will, was andere Unternehmen wissen. In Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien wird die alte Abfrage gar nicht mehr verfügbar sein. Apps dürfen zudem ein Jahr nach einer Ablehnung erneut fragen. Die Änderung schließt ein Verfahren des Bundeskartellamts ab, das Apple am 17. August mit verbindlichen Zusagen beilegte, und folgt auf Bußgelder von 150 Millionen Euro in Frankreich und 98,6 Millionen in Italien wegen desselben Rahmens. Auch Apples eigene Datenschutzeinstellung wird umbenannt: Aus "Apps erlauben, Tracking anzufordern" wird in der EU "Apps erlauben, die Verknüpfung Ihrer Aktivitäten über Unternehmen hinweg anzufordern".

Kurz gefasst

  • Die Regel, wann eine App fragen muss, ändert sich nicht; es ändert sich, wie die Frage aussieht, wie sie heißt und wie oft sie wiederholt werden darf. TechCrunch zählte mehr als ein halbes Dutzend Änderungen, alle in Richtung eines weniger beunruhigenden Bildschirms.
  • Der Fall der Regulierer drehte sich nicht um Datenschutz, sondern um Selbstbevorzugung: Apples eigene Apps sammeln über das Ökosystem hinweg Daten für personalisierte Werbung mit einem freundlicheren Einwilligungsbildschirm als dem, den Apple allen anderen vorschreibt. Deutschland befand, der Unterschied habe "überschritten, was sich rechtfertigen ließ".
  • Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sagt, das Ziel sei "ausdrücklich nicht" eine höhere Einwilligungsquote, sondern eine freie und informierte Entscheidung in beide Richtungen. Die zum Verfahren zugelassenen Werbe- und Medienverbände wollten Apples zusätzliche Ebene ganz weg; sie bekamen stattdessen eine neutrale.
  • Für Nutzer bleibt der praktische Hebel unverändert und lohnt sich zu kennen: Ist der globale Schalter in den Einstellungen aus, können Apps weder die Abfrage noch die jährliche Wiederholung zeigen, egal wie der Bildschirm aussieht. Es ist dieselbe gerätebasierte Einwilligungslogik, die iOS 27 für Siri-Trainingsdaten nutzt.

Was die neue Abfrage anders macht

Seit iOS 14.5 im April 2021 muss jede App, die die Werbekennung des Geräts lesen oder Ihre Aktivität anderweitig mit Daten anderer Unternehmen verknüpfen will, Apples Dialog zeigen: "[App] erlauben, deine Aktivitäten in Apps und auf Websites anderer Unternehmen zu tracken?", mit "App bitten, nicht zu tracken" als erster Option. Die meisten tippten darauf, und die Werbebranche prozessiert seither gegen diesen Bildschirm. Die EU-Version, die mit iOS 27.2 kommt, behält Auslöser und Zeitpunkt bei und ändert die Darstellung. Apples Entwicklerdokumentation beschreibt "geänderte Formatierung und Sprache", ein Vollbild-Layout und eine Textschaltfläche "Zusätzliche Informationen", die die eigene Erklärung des Entwicklers öffnet, warum er "in Ihrer App erhobene Nutzer- oder Gerätedaten mit Nutzer- oder Gerätedaten verknüpfen will, die in Apps, auf Websites oder in Offline-Angeboten anderer Unternehmen erhoben wurden, zum Zweck zielgerichteter Werbung oder Werbemessung, oder Nutzer- oder Gerätedaten an einen Datenhändler weitergeben will". Dieser letzte Satz ist die rechtliche Definition von Tracking, jetzt auf einem Bildschirm abgedruckt, der das Wort nicht mehr verwendet. Die Schaltflächen werden zu "Erlauben" und "Ablehnen". Und ein Entwickler darf einen EU-Nutzer ein Jahr nach der vorherigen Antwort erneut fragen, "unabhängig davon, ob diese Wahl Zustimmung oder Ablehnung war", sofern der Nutzer Abfragen nicht global deaktiviert hat. In den fünf Ländern, in denen Wettbewerbsbehörden tätig wurden, Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien, darf nur die neue Version gezeigt werden; im übrigen EU-Raum entscheidet der Entwickler.

iOS 27.2die Version, ab der EU-Apps die alternative Tracking-Abfrage nutzen können
5Länder, in denen die alte Abfrage ganz verschwindet: Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien
1 Jahrnach einer Ablehnung darf eine EU-App erneut fragen, sofern Abfragen in den Einstellungen nicht abgeschaltet sind
248,6 Mio. €Bußgelder wegen des Rahmens verhängten 2025 bereits Frankreich (150 Mio.) und Italien (98,6 Mio.)

Warum eine Wettbewerbsbehörde einen Datenschutzbildschirm umgestaltete

Die Mitteilung des Bundeskartellamts betont, das Verfahren habe "nicht auf die Durchsetzung des Datenschutzrechts abgezielt" und Apple dürfe "seinen Nutzern ein Schutzniveau bieten, das über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht". Das Problem war die Asymmetrie. Nach Paragraf 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, dem Sonderregime für Unternehmen mit "überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb", darf ein Gatekeeper, der zusätzliche Regeln für sein Ökosystem aufstellt, sie auf sich selbst nicht milder anwenden. Apples Apps bitten mit eigener Formulierung und eigenem Design um Einwilligung in personalisierte Werbung; Drittanbieter-Apps mussten Apples Abfrage nutzen, die nach vorläufiger Einschätzung der Behörde "das Potenzial hatte, von einer Einwilligung abzuhalten", und manchmal zweimal fragen, einmal für die DSGVO und einmal für Apple. Die Zusagen gleichen beide Abfragen an, entfernen "möglicherweise abschreckende Symbole und Formulierungen", lassen Verlage ihr Geschäftsmodell erklären und erlauben, die Apple-Abfrage mit der DSGVO-Einwilligung zu verbinden, damit Nutzer nicht zweimal hintereinander dasselbe gefragt werden. Frankreichs Autorité de la concurrence kam im März 2025 mit einem Bußgeld zum selben Ergebnis, Italiens AGCM folgte, und Polen und Rumänien führen eigene Verfahren, weshalb genau diese fünf Märkte den alten Bildschirm ganz verlieren. Mundts Zitat ist die ehrliche Zusammenfassung des Kompromisses: Die Behörde will nicht, dass mehr Menschen Ja sagen, sie will, dass Nein und Ja gleich leicht fallen. Ob ein Vollbild-Dialog ohne das Wort "tracken" und mit einer Schaltfläche "Ablehnen" das erreicht oder die Balance zugunsten derer verschiebt, die den Rechtsstreit bezahlt haben, ist die empirische Frage, die das nächste Jahr Einwilligungsquoten beantworten wird.

Was nicht bestätigt ist: Apple hat weder Screenshots der alternativen Abfrage noch ein Erscheinungsdatum für iOS 27.2 über "beginnend mit" dieser Version hinaus veröffentlicht. TechCrunchs Beschreibung von Farben, Schaltflächen und Vollbild-Layout deckt sich mit Apples Entwicklertext, fügt aber Details hinzu, die Apples Seite nicht ausführt. Der Zusagentext selbst ist in der Fallakte des Bundeskartellamts verfügbar; wie eng die Abhilfen anderer EU-Behörden damit übereinstimmen, ist nicht angegeben. Ob die jährliche Wiederholung rückwirkend für Ablehnungen vor iOS 27.2 gilt, ist nicht spezifiziert.

Was Sie auf Ihrem iPhone tun können

Nichts davon berührt den Hauptschalter. In den Einstellungen unter Datenschutz & Sicherheit und dann Tracking bestimmt der Schalter "Apps erlauben, Tracking anzufordern", in der EU umbenannt in "Apps erlauben, die Verknüpfung Ihrer Aktivitäten über Unternehmen hinweg anzufordern", ob eine App die Abfrage überhaupt zeigen darf. Apples Dokumentation hält fest, dass ein Nutzer, der ihn deaktiviert hat, "nicht erneut gefragt werden kann", was ihn zur einen Einstellung macht, die Neugestaltung und jährlichen Wiederholungsversuch überlebt. Zwei weitere Schalter zählen aus demselben Grund, aus dem sich die Regulierer kümmerten: Apples eigene personalisierte Werbung sitzt unter Datenschutz & Sicherheit, Apple-Werbung, Personalisierte Werbung, und ist standardmäßig an; und die Siri-Trainingseinwilligung, die iOS 27 beim ersten Start abfragt, folgt derselben Logik eines geräteweiten Schalters, den der App-Bildschirm nicht übersteuern kann. Über alles, was eine App auch ohne die Kennung erfahren kann, führt das Betriebssystem eigene Aufzeichnungen, wie wir vergangene Woche für den Desktop gezeigt haben. Die umgestaltete Abfrage wird sanfter sein, sie wird jährlich wiederkommen, und in fünf Ländern wird sie die einzige sein, die Sie sehen; ob Sie sie überhaupt sehen, entscheiden weiterhin Sie, einmal, in den Einstellungen.

Was genau ändert Apple?
Ab iOS 27.2 können in der EU vertriebene Apps eine alternative App-Tracking-Transparency-Abfrage zeigen: ganzseitig, ohne das Wort "tracken", mit den Schaltflächen "Erlauben" und "Ablehnen" und einem optionalen Link "Zusätzliche Informationen". In Deutschland, Frankreich, Italien, Polen und Rumänien ist nur diese Version verfügbar. Apps dürfen EU-Nutzer ein Jahr nach einer früheren Wahl erneut fragen.
Muss die App weiterhin fragen?
Ja. Apple erklärt, die Anforderungen, wann um Erlaubnis gebeten werden muss, seien unverändert. Tracking ohne Einwilligung oder die Identifizierung eines Geräts per Fingerprinting bleibt nach der Entwicklervereinbarung verboten.
Warum hat Deutschland das erzwungen?
Das Bundeskartellamt stellte fest, dass Apples eigene Apps einen freundlicheren Einwilligungsbildschirm für personalisierte Werbung nutzen als den, den Apple Drittanbieter-Apps vorschreibt, was nach den Gatekeeper-Regeln des Paragrafen 19a eine ungerechtfertigte Selbstbevorzugung ist. Apple bot verbindliche Zusagen an, und das Verfahren wurde am 17. August 2026 abgeschlossen.
Kann ich die jährliche Wiederholung stoppen?
Ja. Schalten Sie "Apps erlauben, Tracking anzufordern" (in der EU "Apps erlauben, die Verknüpfung Ihrer Aktivitäten über Unternehmen hinweg anzufordern") unter Einstellungen, Datenschutz & Sicherheit, Tracking aus. Laut Apples Dokumentation können Nutzer mit ausgeschaltetem Schalter nicht erneut gefragt werden.
Gilt das auch außerhalb der EU?
Nein. Die alternative Abfrage und die jährliche Wiederholung beschreibt Apple als verfügbar für Apps, die in der Europäischen Union vertrieben werden. Anderswo bleibt die Abfrage von 2021 unverändert.

appleeutrackingiosdeutschlandbundeskartellamteinwilligungpersonalisierte werbungkartellrechtwerbungdatenschutzregulierungsbehördenapp tracking transparencyiphonefrankreichitalien

Auch lesenswert