Italienische Polizei kann Gesichter jetzt in Echtzeit über Straßenkameras erkennen

30.09.2026 3 Min. 3

Seit dem 30. September kann die italienische Polizei Menschen in Echtzeit über Kameras an öffentlichen Orten anhand ihres Gesichts identifizieren. Das Gesetzesdekret 160/2026 vom 9. September, das das italienische Recht an den AI Act der EU anpasst, ist in Kraft getreten. Das Dekret fügt der Strafprozessordnung den Artikel 359-ter hinzu, der die biometrische Fernidentifizierung in Echtzeit regelt.

Auf diesem Weg darf gesucht werden, wer einer in Anhang II des AI Act aufgeführten Straftat verdächtigt wird, die mit einer Höchststrafe von mindestens vier Jahren Haft bedroht ist. Auf der Liste stehen Terrorismus, Menschenhandel, Drogenhandel, organisierte Kriminalität und die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Der Ermittlungsrichter erteilt auf Antrag des Staatsanwalts eine Genehmigung für 15 Tage, die verlängert werden kann. Nach der Analyse von La Legge per Tutti erlaubt das Gesetz den Abgleich nicht nur über das Gesicht, sondern auch über die Iris und den Gang.

Wann die Polizei die Kameras vor der Richtergenehmigung einschaltet

Für dringende Fälle sieht das Dekret drei Schritte vor. Der Staatsanwalt kann das System per begründeter Anordnung starten und den Richter innerhalb von 24 Stunden informieren. Bleibt keine Zeit, auf den Staatsanwalt zu warten, kann die Polizei die Erkennung selbst einschalten und innerhalb von 12 Stunden die Genehmigung beantragen. Der Richter muss die Entscheidung binnen 48 Stunden bestätigen oder aufheben. Lehnt er ab, werden die erhobenen Daten gelöscht und dürfen im Verfahren nicht verwendet werden.

Daneben gibt es nach Artikel 8 des Dekrets einen Präventivmodus, bei dem kein Strafverfahren läuft. Hier erteilt nicht ein Richter, sondern der Staatsanwalt die Genehmigung, ebenfalls für bis zu 15 Tage. Anlass können eine konkrete terroristische Bedrohung oder die Suche nach Vermissten, Entführungsopfern und Opfern von Menschenhandel sein. Die Juristen von La Legge per Tutti nennen das Fehlen eines Richters in diesem Modus einen der umstrittensten Punkte des Dekrets.

Stadien und Großveranstaltungen

Der umstrittenste Teil des Entwurfs hat es in den endgültigen Text geschafft. Artikel 10 erlaubt es Orten und Veranstaltungen mit „besonderen Erfordernissen der öffentlichen Ordnung“, die Gesichter aller Anwesenden aufzuzeichnen und 7 Tage lang zu speichern, zusammen mit Ticketdaten und Sitzplatznummern. Die Bilder werden erst nach einer Straftat biometrisch verarbeitet, um einen bestimmten Verdächtigen zu finden.

Am 31. Juli, als der Entwurf im Parlament lag, wies ein Sprecher der Europäischen Kommission darauf hin, dass der AI Act die biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum außer in streng begrenzten Fällen verbietet. Die italienische Datenschutzbehörde Garante nannte die Definition solcher Orte zu weit gefasst und warnte vor der Gefahr einer Massenüberwachung. Der Europaabgeordnete Brando Benifei, einer der Berichterstatter des Europäischen Parlaments zum AI Act, sagte, das Dekret könne die massenhafte Erhebung biometrischer Daten im öffentlichen Raum ermöglichen, entgegen dem Geist des europäischen Gesetzes.

Das Dekret enthält durchaus Grenzen. Datenbanken, die durch das Auslesen von Fotos aus dem Internet entstehen, sind verboten, also die Methode, mit der Clearview aus einem einzigen Foto ein Dossier erstellt. Keine Entscheidung mit rechtlichen Folgen darf allein auf einem Erkennungsergebnis beruhen. Die Daten werden 7 Tage gespeichert, die Protokolle des Systems 5 Jahre.

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