Russland sperrt nicht mehr VPN-Apps, sondern deren Hosting

05.08.2026 5 Min.

Eine neue VPN-Sperrwelle in Russland traf am 4. August 2026, und ihr Ziel waren nicht die Apps. Roskomnadsor nahm IP-Adressen und ganze Subnetze grosser Hosting-Anbieter vom Netz, deshalb verloren über zwanzig VPN-Dienste auf einen Schlag ihre Server. Wenige Tage zuvor hatte das Digitalministerium einen Plan in Umlauf gebracht, um genau die Stelle zu prüfen, an der VPN-Infrastruktur noch unauffällig stehen konnte: die weisse Liste der Adressen, die erreichbar bleiben, während alles andere gedrosselt wird.

Zusammengenommen sind das zwei Hälften derselben Verschiebung. Der Staat geht von der Jagd auf einzelne Dienste dazu über, den Boden zu räumen, auf dem sie stehen.

Die Sperre vom 4. August: Angriff auf die Hosting-Infrastruktur

Betreiber und Fachkanäle zählten im Lauf des Tages über zwanzig betroffene Dienste. Eine offizielle Liste gibt es nicht: Roskomnadsor veröffentlichte keine Erklärung zu dieser Welle, und welche Subnetze die Behörde filtert, hat sie nie bestätigt. Was die Berichterstattung aber festhält, ist die Ebene, auf der gesperrt wurde. Es war keine Protokollsignatur und kein App-Verbot, es waren Adressen und ganze Subnetze grosser Hosting-Anbieter.

Dieser Unterschied wiegt schwerer als die Zahl der Dienste. Ein Anbieter, dessen Protokoll erkannt wird, kann das Protokoll wechseln. Ein Anbieter, dessen Hosting-Subnetz gefiltert wird, muss umziehen, und mit ihm zieht jeder Dienst um, der im selben Subnetz mietet, ob er nun gemeint war oder nicht. Im Lauf des Abends holten einzelne Betreiber Standorte in Europa und den USA zurück, das übliche Muster: neuen Adressraum mieten, wiederherstellen, auf den nächsten Durchgang warten.

Der Vorschlag des Digitalministeriums: Prüfung der weissen Liste

Die weisse Liste existiert, damit Banken, Marktplätze, Behördendienste und Firmensysteme weiterlaufen, während anderer Verkehr eingeschränkt wird. Jede Adresse darauf ist per Definition eine Adresse, die nicht gefiltert wird. Das machte sie zum bequemen Unterschlupf, und nun schlägt das Digitalministerium vor, die Liste dauerhaft zu prüfen. Gesetz ist davon nichts: Es handelt sich um einen Vorschlag, der mit dem Markt besprochen wird, und die von RBC unter Berufung auf vier Marktteilnehmer berichtete Mechanik sieht so aus.

SchrittWas vorgeschlagen wird
BeobachtungAdressen der weissen Liste werden auf Anzeichen von VPN-Infrastruktur überwacht
AnfrageBei einem Fund erhält der Hoster eine Anfrage und hat 24 Stunden zur Antwort
AntwortEntweder bestätigen, dass die Adresse betrieblich gebraucht wird, oder sie fliegt aus der Liste
Schwache KundenprüfungWurde der Kunde nur per Telefonnummer oder Karte geprüft, kann die Adresse binnen 30 Minuten gesperrt werden
Starke KundenprüfungHat der Kunde Ausweis- oder Biometrieprüfung durchlaufen, kommt zuerst eine Verwarnung
WiederholungsfälleDer Anbieter kann als unzuverlässig eingestuft werden, dann greifen Sperren nicht mehr auf einzelne Server, sondern auf seine gesamten IP-Subnetze

Lesen Sie die letzte Zeile noch einmal, sie verändert die Rechnung. Heute riskiert ein Hoster, der eine Aufforderung ignoriert, den Server eines Kunden. Nach diesem Schema riskiert er seinen gesamten Adressraum, samt den Kunden, die nie etwas Derartiges betrieben haben.

Wichtig: Der Vorschlag räumt seine eigene Schwachstelle ein. Ein verbotenes VPN von einem gewöhnlichen verschlüsselten Firmenkanal zu unterscheiden, ist technisch schwierig, auf der Leitung sehen beide gleich aus. Eine Überwachung, die auf dieser Mehrdeutigkeit aufbaut, wird Fehlalarme produzieren, und der Preis eines Fehlalarms ist hier eine Geschäftsadresse, die aus der Erreichbarkeit fällt.

Warum Druck auf die Infrastruktur anders wirkt

Einen Dienst zu sperren ist ein Wettlauf, den der Dienst immer wieder gewinnen kann. Neue Domains, neue Protokollverschleierung, neue Client-Versionen: Der Zyklus ist eingeübt, und Russland führt ihn seit Jahren, mit rund vierhundert bis Mitte Januar 2026 eingeschränkten Umgehungsdiensten laut Kommersant.

Druck auf das Hosting verschiebt, wer handeln muss. Der Anbieter ist ein Unternehmen mit Sitz, Verträgen und Umsatz, und man kann es vor die Wahl zwischen einem Kunden und seinem ganzen Subnetz stellen. Genau diese Logik steht bereits in der Gesetzgebung: Änderungen im Rahmen des Antifraud-Gesetzes würden Hosting-Anbietern verbieten, Kapazität an Betreiber von Systemen zu vergeben, die Zugang zu gesperrten Inhalten verschaffen.

Was das in der Praxis bedeutet

Für Menschen in Russland ist der sichtbare Effekt Instabilität und keine Mauer. Dienste kommen zurück, brechen wieder weg, und jeder Durchgang kostet ihre Betreiber Geld und Adressraum. Am stärksten trifft es kleine Dienste in gemeinsam genutzten Subnetzen, denn sie sind Beifang eines Filters, der jemand anderem gilt.

Darin steckt eine Lehre, die weit über ein Land hinausreicht. Wenn ein Staat aufhört, Verkehr zu filtern, und anfängt, die Firmen zu filtern, die ihn hosten, lautet die Frage an jedes Privatsphäre-Werkzeug nicht mehr, welches Protokoll es spricht, sondern auf wessen Infrastruktur es steht, wie viele Mitmieter denselben Adressraum teilen und wie schnell es umziehen kann. Vielfalt beim Hosting wird Teil des Bedrohungsmodells und ist kein Betriebsdetail mehr.

Fazit: Die Augustwelle und die Prüfung der weissen Liste zeigen in dieselbe Richtung. Die Filterung wandert den Stack hinunter, von Protokollen zu Adressen und weiter zu den Hosting-Firmen selbst, und der Unterschlupf, den betriebliche Ausnahmen boten, wird geschlossen. Für Nutzer heisst das kürzere Phasen der Stabilität, für Hoster, dass der Kunde eines anderen sie nun ihr ganzes Subnetz kosten kann.

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