Die U.S. Customs and Border Protection (CBP), Teil des Department of Homeland Security (DHS), hat ein umfangreiches Projekt zur Ausweitung der Erfassung persönlicher und digitaler Daten von ausländischen Staatsbürgern vorgestellt. Die neuen Anforderungen betreffen in erster Linie Touristen und Geschäftsreisende aus Ländern des Visa Waiver Program (VWP), die die elektronische Genehmigung ESTA beantragen.
Dieser Vorschlag, veröffentlicht im Federal Register im Dezember 2025, hat eine breite Kontroverse ausgelöst, da er das Volumen der von Bürgern verbündeter Länder geforderten Informationen erheblich erhöht. Nachfolgend finden Sie eine Analyse der Kernpunkte des Projekts und seines aktuellen Rechtsstatus.
1. Rechtsstatus und Schlüssel-Dokumente
- Rechtsstatus: Geplante Regelsetzung (Proposed Rulemaking), derzeit in der Phase der Öffentlichen Kommentierung (Public Comment Period).
- Initiierende Behörde: U.S. Customs and Border Protection (CBP) / Department of Homeland Security (DHS).
- Veröffentlichung: Die Mitteilung über die vorgeschlagene Informationssammlung wurde im Dezember 2025 im Federal Register veröffentlicht.
- Zeitrahmen: Nach der Veröffentlichung begann eine 60-tägige Frist zur Sammlung öffentlicher Kommentare, nach deren Abschluss die CBP entscheiden wird, ob die Regeln angenommen, geändert oder aufgegeben werden.
2. Welche Spezifischen Daten Sollen Gesammelt Werden (ESTA/VWP)
Gemäß dem CBP-Vorschlag sollen die folgenden Datenkategorien im Rahmen des ESTA-Antrags obligatorisch oder zusätzlich abgefragt werden:
- Social Media-Historie: Alle Benutzernamen (Logins, Handles) auf allen sozialen Plattformen, die der Antragsteller in den letzten **fünf Jahren** verwendet hat. Dieser Punkt wird zum ersten Mal obligatorisch.
- E-Mail-Historie: Alle persönlichen und beruflichen E-Mail-Adressen, die der Antragsteller in den letzten **zehn Jahren** verwendet hat.
- Telefonnummern: Alle persönlichen und beruflichen Telefonnummern, die der Antragsteller in den letzten **fünf Jahren** verwendet hat.
- Familiendaten: Detaillierte Informationen über unmittelbare Verwandte (Eltern, Ehepartner, Geschwister, Kinder), einschließlich ihrer Namen, Geburtsdaten und -orte, Wohnorte und Telefonnummern.
- Biometrische Daten: Bei der Antragstellung über die mobile App (die als einzige Antragsmethode geplant ist) ist das Hochladen eines obligatorischen „Selfies“ erforderlich. Zukünftig könnten auch andere biometrische Daten (Fingerabdrücke, Iris-Scans, DNA) angefordert werden.
3. Wen Betrifft Es und Wie
- Hauptgruppe: Bürger von 42 Ländern, die am Visa Waiver Program (VWP) teilnehmen und ihren Antrag über das ESTA-System stellen. Dies sind hauptsächlich europäische Länder sowie Australien, Neuseeland, Südkorea, Japan und andere Verbündete der USA.
- Andere Visakategorien (Aktuelle Regeln): Die Anforderung zur Offenlegung von Social-Media-Logins für die letzten fünf Jahre gilt bereits für **fast alle Kategorien von Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa** (z. B. Touristenvisum B1/B2, Arbeitsvisa H-1B, Studentenvisa F-1). Diese Anforderung wurde 2019 vom U.S. Department of State (DOS) eingeführt.
- Fehlendes Konto: Die CBP hat bestätigt, dass das **Fehlen eines Social-Media-Kontos** bei einem Antragsteller nicht als negativer Faktor oder Ablehnungsgrund gewertet wird. Der Antragsteller muss das Fehlen eines Kontos wahrheitsgemäß angeben.
• Fragomen — CBP plant Änderungen am ESTA-Antragsverfahren, einschließlich Social Media Review (09. Dezember 2025)
• Washington Post — Die USA planen, Besucher um die Offenlegung von 5 Jahren Social-Media-Historie zu bitten (10. Dezember 2025)
• Indian Express / CBS News — Besucher aus 42 Ländern müssen möglicherweise bald 5 Jahre Social-Media-Historie für die Einreise in die USA einreichen (10. Dezember 2025)
• Times of India — Dieser Tweet von 2022, der Washington kritisiert, wird möglicherweise nicht gut altern, wenn Sie die USA besuchen möchten (10. Dezember 2025)
• Vedomosti / The New York Times — Die USA wollen die sozialen Medien von Ausländern vor der Einreise überprüfen (10. Dezember 2025)