Utahs erstes Anti-VPN-Gesetz: Was es für den Datenschutz bedeutet

08.06.2026 2
Utahs erstes Anti-VPN-Gesetz: Was es für den Datenschutz bedeutet

Utah hat als erster US-Bundesstaat die Nutzung von VPNs in der Gesetzgebung gezielt ins Visier genommen und damit Datenschützer, Forscher und alltägliche Internetnutzer alarmiert. Der am 19. März 2026 unterzeichnete „Senate Bill 73“ (SB 73) stellt eine deutliche Eskalation in der nationalen Debatte um Online-Altersverifikation dar – eine Debatte, die weit über nicht jugendfreie Inhalte hinausgeht.

Was Utahs SB 73 VPN-Gesetz wirklich bewirkt

Das Gesetz erlegt Websites zwei Arten von Verpflichtungen auf. Erstens müssen kommerzielle Plattformen mit Inhalten, die als „schädlich für Minderjährige“ gelten, jeden Nutzer, der sich physisch in Utah befindet, als Einwohner Utahs behandeln – unabhängig davon, ob er über ein VPN, einen Proxy oder ein anderes Anonymisierungstool verbunden ist. Zweitens, und das ist noch umstrittener, ist es diesen Plattformen untersagt, VPN-Anleitungen oder technische Mittel bereitzustellen, die Nutzern helfen, Utahs geografische Sperren zu umgehen.

Wichtig: Dies ist das erste Gesetz in der Geschichte der USA, das es Unternehmen ausdrücklich verbietet, Nutzern die Verwendung eines legalen Datenschutztools zu erklären.

Das Gesetz trat am 6. Mai 2026 in Kraft. Nach einer Klage von Aylo – der Muttergesellschaft von Pornhub – wurde die Durchsetzung jedoch auf den 3. September 2026 verschoben. Diese Pause gibt Gesetzgebern und Plattformen Zeit zu reagieren, ändert das Gesetz selbst aber nicht.

Das technische Problem bei der Blockierung von VPN-IPs

Geografische Beschränkungen gegen VPN-Nutzer durchzusetzen, ist technisch nahezu unmöglich. Es gibt keine vollständige Echtzeit-Liste von VPN- und Proxy-IP-Adressen. Anbieter wechseln ständig Adressen und nutzen Wohnnetzwerke, die von normalen Heimverbindungen nicht zu unterscheiden sind. Das ist keine Gesetzeslücke, sondern die Architektur des Internets.

Das bringt Websites in eine unlösbare Lage. Um SB 73 zu erfüllen, haben Plattformen drei problematische Optionen:

  • Alle vermuteten VPN-IPs global blockieren: Dies würde legitime Nutzer wie Remote-Arbeiter oder Journalisten weltweit ausschließen.
  • Altersverifikation von jedem Besucher verlangen: Dies erzwingt unnötige Datensammlung in Ländern ohne solche Vorschriften.
  • Das rechtliche Risiko akzeptieren: Websites haften, wenn ein Nutzer physisch in Utah ist, selbst wenn sie das durch das VPN nicht wissen konnten.

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) beschreibt dies als „Haftungsfalle“. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, werden Websites paradoxerweise zu invasiverem Tracking ermutigt.

Bedenken hinsichtlich des Ersten Verfassungszusatzes

Rechtsexperten weisen auf ein zentrales verfassungsrechtliches Problem hin: Das Gesetz schränkt die freie Meinungsäußerung von Unternehmen ein. Die Aufklärung über legale Datenschutztools ist durch den Ersten Verfassungszusatz geschützt. Durch das Verbot solcher Informationen unterdrückt Utahs Gesetzgeber legitime Äußerungen über legale Technologien.

Die Klage von Aylo berührt genau diesen Punkt. Beobachter erwarten, dass dieses Argument in zukünftigen Gerichtsverfahren vor dem 3. September im Mittelpunkt stehen wird.

Wer ins Kreuzfeuer des VPN-Banns gerät

Das erklärte Ziel von SB 73 ist der Schutz von Minderjährigen. Die Auswirkungen treffen jedoch auch andere Gruppen:

  • Journalisten und Aktivisten: Sie nutzen VPNs als grundlegendes Sicherheitstool.
  • Opfer häuslicher Gewalt: Sie verbergen ihren Standort vor Tätern – eine Schutzmaßnahme, die nun erschwert wird.
  • Remote-Arbeiter und Reisende: Firmen-VPNs könnten auf alltäglichen Websites blockiert werden.
  • Datenschutzbewusste Nutzer: Menschen, die VPNs für allgemeine Sicherheit nutzen, könnten durch pauschale IP-Sperren blockiert werden.

Die EFF merkt an, dass das Internet Zensur immer umgehen wird. Minderjährige werden kaum gestoppt, während legitime Nutzer den Kollateralschaden tragen.

Wie es für VPN-Nutzer in Utah weitergeht

Die Durchsetzung ist für den 3. September 2026 geplant. Bis dahin könnte die Klage von Aylo das Gesetz blockieren. Die Gerichte müssen den Jugendschutz gegen die Rechte auf freie Meinungsäußerung und die technische Unmöglichkeit der Umsetzung abwägen.

Utah steht nicht allein da. Mehrere Staaten haben Gesetze zur Altersverifikation erlassen, auch wenn keines bisher VPNs direkt ins Visier nahm. Sollte SB 73 Bestand haben, könnte es als Vorlage für andere Regionen dienen.

Für Nutzer, die sich auf VPNs verlassen, stellt dieses Gesetz eine enorme Eskalation dar. Es ist das erste Mal, dass eine US-Behörde VPN-Nutzung nicht als Cybersicherheitsproblem, sondern als auszuhebelndes Recht auf Privatsphäre einstuft.

Fazit: Bei Utahs SB 73 geht es weniger um nicht jugendfreie Inhalte, sondern darum, wer die Werkzeuge der digitalen Privatsphäre kontrolliert. Ein Präzedenzfall hätte weitreichende Folgen über die Grenzen des Bundesstaates hinaus.
Tags: privacy vpn digital rights age verification censorship internet freedom

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