Google hat im Februar 2026 heimlich die Kontonummern, Kreditkartendaten und persönlichen Daten des Studentenjournalisten und Aktivisten Amandla Thomas-Johnson an die US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) übergeben - ohne ihn je zu benachrichtigen, in direktem Verstoß gegen eine öffentliche Richtlinie, die das Unternehmen seit 2015 aufrechterhalten hat.
Was geschah: Eine geheime Vorladung, keine Warnung
ICE stellte Google eine Verwaltungsvorladung zu, in der Daten über Thomas-Johnson angefordert wurden, der als Studentenjournalist über Einwanderungsbehörden berichtet hatte. Google kam der Anforderung nach und übergab Finanzunterlagen einschließlich Kontonummern und Kreditkartendaten, ohne Thomas-Johnson zu benachrichtigen oder ihm die Möglichkeit zu geben, die Anforderung gerichtlich anzufechten.
Verwaltungsvorladungen werden direkt von Bundesbehörden ausgestellt, ohne richterliche Aufsicht oder einen von einem Richter unterzeichneten Beschluss. Im Gegensatz zu Gerichtsbeschlüssen bedürfen sie keiner vorherigen gerichtlichen Genehmigung, was sie zu einem bevorzugten Instrument von Behörden wie ICE macht. Thomas-Johnson erfuhr erst im Nachhinein, dass Google der Vorladung nachgekommen war - als The Intercept die Geschichte veröffentlichte. Da war er bereits in die Schweiz geflohen, um einer Festnahme zu entgehen.
Thomas-Johnson schrieb später in sozialen Medien: "Also, @Google hat ICE meine Kreditkarten- und Kontonummern übergeben, während sie versuchten, mich aufzuspüren und festzunehmen. Ich bin in die Schweiz geflohen, bevor sie das konnten." Die Weitergabe war kein Hack - es war Google, das freiwillig seine Finanzdaten an eine Bundesbehörde weitergab, ohne ihn zu informieren.
Googles gebrochenes Versprechen: Eine still aufgegebene Richtlinie
Seit mindestens 2015 hatte Google ein klares öffentliches Versprechen aufrechterhalten: Wenn das Unternehmen eine behördliche Anforderung nach Nutzerdaten erhält, wird es den betroffenen Nutzer benachrichtigen, bevor es der Anforderung nachkommt - es sei denn, dies ist gesetzlich verboten. Diese Richtlinie besteht genau deshalb, damit Nutzer einen Anwalt beauftragen und eine Übergriff vor Gericht anfechten können.
Im Fall von Thomas-Johnson brach Google dieses Versprechen stillschweigend, ohne jede Erklärung. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) beschrieb die Situation in einem Blogbeitrag vom April 2026 unverblümt: "Google hat sein Versprechen mir gegenüber gebrochen. Jetzt hat ICE meine Daten."
Die EFF hat auch formell an den Generalstaatsanwalt von Kalifornien geschrieben und Googles Versäumnis angeführt, dem kalifornischen Recht zu Benachrichtigungspflichten zu entsprechen.
Verwaltungsvorladungen: Die rechtliche Grauzone
Der Fall Thomas-Johnson beleuchtet ein wachsendes Problem: Verwaltungsvorladungen ermöglichen es Bundesbehörden, die Justiz vollständig zu umgehen. Im Gegensatz zu Durchsuchungsbefehlen erfordern sie keine Unterschrift eines Richters, keinen Anfangsverdacht und keine Vorankündigung. Sie werden von Behörden wie ICE, DEA und IRS selbst ausgestellt, und Technologieunternehmen kommen ihnen häufig ohne Widerspruch nach.
Laut Googles eigenen Transparenzberichten erhält das Unternehmen jährlich Tausende behördlicher Datenanfragen von US-Behörden. Die überwiegende Mehrheit führt zur Offenlegung von Daten. Der Fall Thomas-Johnson ist nicht nur wegen der offengelegten Daten alarmierend, sondern auch wegen der Art, wie dies geschah - still und in offensichtlichem Verstoß gegen die eigenen Unternehmensgrundsätze.
EFF fordert Gesetzgebung
Die EFF geht über die Kritik an Google hinaus. Die Organisation setzt sich nun für Bundes- und Landesgesetze ein, die Technologieunternehmen gesetzlich verpflichten würden, Nutzer zu benachrichtigen, bevor sie behördlichen Datenanforderungen nachkommen.
EFF-Anwältin Saira Hussain bezeichnete den Fall als "Blaupause für Missbrauch" und wies darauf hin, dass Studentenjournalisten, Einwanderungsaktivisten und gewöhnliche Menschen ohne jeden Bezug zu kriminellen Aktivitäten zunehmend durch Verwaltungsvorladungen ins Visier genommen werden, nur weil sie ihre Meinungsfreiheit im Internet ausüben.
Datenschützer argumentieren, dass freiwillige Unternehmensrichtlinien keinen ausreichenden Schutz bieten. Wie der Fall Thomas-Johnson zeigt, können Richtlinien ohne Ankündigung, ohne Erklärung und ohne Rechtsmittel aufgegeben werden - und lassen Nutzer genau dann schutzlos zurück, wenn rechtlicher Schutz am wichtigsten wäre.
Die weitreichenden Folgen für die digitale Privatsphäre
Dieser Fall hat Auswirkungen weit über die Erfahrung eines einzelnen Aktivisten hinaus. Wenn Google - ein Unternehmen mit einer jahrzehntelangen öffentlichen Verpflichtung zur Nutzerbenachrichtigung - stillschweigend Finanzdaten an die Einwanderungsbehörden weitergibt, haben Nutzer wenig Grund zu vertrauen, dass freiwillige Datenschutzrichtlinien echten Schutz bieten.
Die von Google weitergegebenen Daten waren keine Passwörter oder private Nachrichten - es waren Kontonummern und Kreditkartendaten, die Art von Finanzdaten, anhand derer Bewegungen, Kontakte und Unterstützungsnetzwerke einer Person nachverfolgt werden können. Für einen Journalisten, der über Einwanderung berichtet, sind diese Informationen nicht nur persönlich - sie können Quellen und Kontakte gefährden.
Fälle wie dieser erinnern uns daran, dass jeder bei einem Drittanbieter gespeicherte Datenpunkt potenziell für Behörden mit minimalem rechtlichen Aufwand zugänglich ist. Die Minimierung der mit großen Plattformen geteilten Daten und die Nutzung von Tools, die mehr Kontrolle über den digitalen Fußabdruck geben, sind für Journalisten, Aktivisten und datenschutzbewusste Nutzer zu einer praktischen Notwendigkeit geworden.
Fazit
• Google hat sein Versprechen mir gegenüber gebrochen. Jetzt hat ICE meine Daten - EFF Deeplinks
• EFF-Brief an den Generalstaatsanwalt von Kalifornien - Electronic Frontier Foundation
• Anfragen nach Nutzerinformationen - Google Transparenzbericht
• Originalberichterstattung - The Intercept